Beamtenrecht: Statusänderung für Hessens Polizeipräsidenten geplant

Bislang sind die Chefs der hessischen Sicherheitsbehörden politische Beamte, künftig soll das „politische“ wegfallen. Was bedeutet das für die Führungskräfte?

Mit einer geplanten Änderung des Beamtengesetzes sollen Hessens Polizeipräsidenten künftig keine politischen Beamten mehr sein. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD hätten eine entsprechende Novelle in den Landtag eingebracht, teilte die SPD-Landtagsabgeordnete Cirsten Kunz-Strueder in Wiesbaden mit. 

Künftig sollen für Polizeipräsidenten demnach die üblichen beamtenrechtlichen Regelungen gelten. Hintergrund der geplanten Statusänderung sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen. 

Das Gericht hatte vor rund einem Jahr festgestellt, dass das Amt eines Polizeipräsidenten nicht als ein politisches einzuordnen sei. Der Status des Amtsinhabers als politischer Beamter sei grundgesetzwidrig.

Politische Beamtinnen und Beamte müssen per Beamtengesetz „in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung“ stehen. Ist dies nach Eindruck des Dienstherrn nicht mehr der Fall, können sie ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. 

Mit der Neuregelung würden Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten in Hessen sowie die LKA-Spitze in ihren Entscheidungen unabhängiger von politischen Weisungen, erläuterte Kunz-Strueder. „Ich denke, dass dies die Neutralität und die Unabhängigkeit der hessischen Polizei und des Hessischen Landeskriminalamtes unterstreicht.“

In der zurückliegenden Legislaturperiode war die Frage von politischen Beamten an der Spitze der Sicherheitsbehörden immer wieder Streitthema gewesen. Im November 2021 hatte der Landtag beschlossen, dass der Präsident des hessischen Landeskriminalamtes als politischer Beamter geführt werden soll.