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Verkehrsunfall: Prozessauftakt nach Unfall mit drei Toten bei Naumburg

An einem Sommerabend nach dem Kirschfest prallt ein Auto folgenschwer gegen einen Baum: Drei junge Insassen sterben, der angetrunkene Fahrer überlebt. Jetzt sitzt er auf der Anklagebank.

Nach dem schweren Verkehrsunfall mit drei Toten bei Naumburg im Süden Sachsen-Anhalts hat der Prozess gegen den 43-Jährigen Fahrer des Unfallwagens vor dem Amtsgericht Naumburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss sowie fahrlässige Tötung in drei Fällen vor.

Zum Prozessauftakt zeigte sich der Angeklagte emotional. In seiner Einlassung sowie in drei Briefen an die Angehörigen der Verstorbenen räumte er die Tat ein. Er sei zutiefst beschämt, dass seine „Dummheit“ das Leben der beiden 19-jährigen Frauen und des 21-jährigen Mannes gekostet habe. Er übernehme die volle Verantwortung, hatte er geschrieben. 

Tödlicher Unfall nach dem Kirschfest

Der Unfall ereignete sich im Juli 2024 auf der Landstraße nach Schönburg nach dem Naumburger Kirschfest. Der Wagen des Angeklagten kam in einer scharfen Rechtskurve von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Drei Mitfahrer – zwei Frauen (19) und ein Mann (21) – starben noch am Unfallort. Der Fahrer sowie die damals 18-jährige Beifahrerin überlebten mit leichten Verletzungen.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte mit knapp 90 Kilometern pro Stunde in einer 80er Zone gefahren war – bei einer dunklen und leicht feuchten Fahrbahn, wie ein Polizist es beschrieb. Laut einem Gutachter sei dies deutlich zu schnell gewesen. Zwar habe der Fahrer noch gebremst, doch für eine rechtzeitige Reaktion sei es zu spät gewesen.

Angetrunken und fahruntüchtig?

Laut Gutachten wurde beim Fahrer 0,84 Promille Alkohol im Blut gemessen. Ein Sachverständiger sprach von einem „typischen alkoholbedingten Fahrfehler“, bei dem auch Müdigkeit eine Rolle gespielt haben könnte. Hätte der Fahrer keinen Alkohol konsumiert, hätte der Unfall jedoch vermieden werden können, so der Rechtsmediziner.

Der Angeklagte gab an, beim Kirschfest drei Bier und eine Rum-Cola getrunken, aber etwa zwei Stunden vor der Fahrt aufgehört zu haben. Die Beifahrerin widersprach dieser Darstellung im Prozess: Alle Insassen hätten noch etwa eine halbe Stunde vor der Heimfahrt einen Shot getrunken. 

Die Plädoyers werden am Nachmittag erwartet. Dann könnte auch das Urteil fallen.