Corona-Politik: Neues Gutachten zu Corona-Untersuchungsausschuss liegt vor

Schon mehrfach wurde rund um den hessischen Corona-Untersuchungsausschuss die Expertise von Gutachtern bemüht. Nun ist ein neues Papier fertig.
Der Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags könnte nach dem Ergebnis eines neuen Gutachtens seine Arbeit wegen einer Klage der AfD-Opposition vor dem Staatsgerichtshof ruhen lassen. Diese Auszeit dürfe aber nicht gegen die Stimmen von einem Fünftel der insgesamt 133 Abgeordneten beschlossen werden, schreibt der Rechtsanwalt und Gutachter Butz Peters in dem Papier, das der dpa in Wiesbaden vorliegt. Das wären 27 Stimmen.
Der Landtag hatte im Juni 2024 den Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD eingesetzt. Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Initiative der übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schon mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten diese vier Fraktionen den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer Ansicht alleine mit der Verfassung vereinbar sind.
Die AfD-Fraktion hatte Ende vergangenen Jahres beim Hessischen Staatsgerichtshof Verfassungsklage eingereicht, um ihre ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Auch bei der Zusammensetzung des Gremiums strebt die Oppositionsfraktion Änderungen an.
Im Untersuchungsausschuss wird über die Frage gestritten, ob die Arbeit des Gremiums bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs ruhen sollte. Anfang Februar 2025 war in dem Gremium der Antrag für ein Gutachten zu dieser Frage mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen verabschiedet worden. Die FDP enthielt sich, die AfD votierte dagegen.