FDP-Landtagsfraktionen wollen mit Klage Finanzpaket im Bundesrat stoppen

Mehrere FDP-Landtagsfraktionen wollen per Klage eine Zustimmung im Bundesrat zu dem milliardenschweren Finanzpaket von Union und SPD verhindern. Die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen kündigte am Dienstag einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Landesverfassungsgerichtshof an – gemeinsam mit „Fraktionen in mindestens vier weiteren Bundesländern“. Demnach sind das außerdem noch die FDP-Landtagsfraktionen in Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.

So solle „verhindert werden, dass die jeweiligen Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen“, hieß es. NRW sei bei diesem Schritt federführend. „Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln“, argumentierte FDP-Landeschef Henning Höne. Die geplante Grundgesetzänderung sei ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Damit werde auch „bewusst die Gewaltenteilung unterlaufen“.

Der Bundestag hatte am Dienstagnachmittag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit historische Grundgesetzänderungen für das von Union und SPD auf den Weg gebrachte Finanzpaket beschlossen. Dafür ist auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig – dieser soll am Freitag tagen.

Das Finanzpaket soll der künftigen Regierung erheblichen finanziellen Spielraum geben. Geplant ist erstens die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben über einem Prozent der Wirtschaftsleistung. Zudem sollen die Länder wie bisher schon der Bund jährlich Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können. Und schließlich sollen 500 Milliarden Euro in ein neues Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz fließen.