AfD in Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbeobachtung

Die AfD in Baden-Württemberg ist mit einer Klage gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Das Gericht ließ die Berufung gegen die Entscheidung zu.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. Für eine etwaige Berufung beginnt die Frist erst mit dem Vorliegen des schriftlichen Urteils. Grundlage der Entscheidung war eine mündliche Verhandlung am Dienstag. 

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte zu der Entscheidung, seit Jahren wolle die AfD den Anschein der Bürgerlichkeit wahren. „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bestätigt: Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg beobachtet.“ Die AfD habe Verbindungen in den Extremismus.

Der AfD-Landesverband gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Seit Juli 2022 beobachtet der Verfassungsschutz den Landesverband deshalb.

Nach Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz konnten sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erfahren den Angaben zufolge aber nennenswerte Unterstützung im Landesverband. Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten. 

Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.