Schuldenbremse: NRW-FDP scheitert mit Gerichtsantrag gegen Finanzpaket

Am Freitag stimmt der Bundesrat über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD ab. In NRW hat das Landesverfassungsgericht einen FDP-Antrag gegen die Schuldenregeln abgeschmettert.
Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes abgeschmettert. Damit ist der Weg für eine Zustimmung der schwarz-grünen NRW-Landesregierung zu dem historischen Finanzpaket und den neuen Schuldenregeln am Freitag im Bundesrat frei. „Der Eilantrag hatte keinen Erfolg“, teilte das Verfassungsgericht in Münster mit.
Die FDP sei der Auffassung, die geplante und vom Bundestag bereits kürzlich beschlossene Änderung der Regelung zur Schuldenbremse im Grundgesetz komme einer Änderung der NRW-Landesverfassung gleich, ohne dass das Landesparlament daran beteiligt werde, schilderte das Gericht.
Die drohende Zustimmung der Düsseldorfer Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat verletzt aus Sicht der FDP das Mitwirkungsrecht des NRW-Landtags. Das Gericht entschied aber anders: Die antragstellende Fraktion habe nicht hinreichend aufgezeigt, dass die Rechte des Landtags verletzt sein könnten.
Mehrere FDP-Fraktionen haben geklagt
Außer der NRW-Landtagsfraktion waren auch die Fraktionen der Liberalen in Baden-Württemberg, Hessen und Bremen vor die jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfe gezogen. Mit Anträgen wollten sie im letzten Moment die Zustimmung ihrer Landesregierungen im Bundesrat zum Finanzpaket und zur Aufweichung der Schuldenbremse verhindern.
Die NRW-FDP hatte argumentiert, dass Landesverfassungen mit der Möglichkeit der Aufweichung der Schuldenbremse konkret geändert würden, wofür der Bund aber keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Das Gericht sieht die NRW-Landesverfassung nicht beeinträchtigt
Das Gericht in Münster wies darauf hin, dass die NRW-Landesverfassung keine Vorschriften zur Schuldenbremse enthalte, die durch die angestrebte Neufassung im Grundgesetz unmittelbar geändert werden können. Die FDP habe nicht nachvollziehbar dargelegt, warum sie annimmt, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung für Kreditaufnahmen vollständig oder teilweise außer Kraft gesetzt würde.
Länder profitieren vom Finanzpaket
Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Die Länder profitieren von dem Paket deutlich: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null.
Die Grünen, die für das Zustandekommen der Zweidrittelmehrheit nötig waren, hatten das Paket mit CDU, CSU und SPD ausgehandelt.