Bundesrat: Mecklenburg-Vorpommern stimmt für Grundgesetzänderung

Es bedurfte intensiver Gespräche zwischen SPD und Linken in MV, doch letztlich setzte sich Regierungschefin Schwesig durch: Mecklenburg-Vorpommern votiert im Bundesrat für das Milliarden-Finanzpaket.
Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen, mit der ein Milliarden-Paket für Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur ermöglicht werden soll. „Es geht um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Deutschlands. Diese Verfassungsänderung ermöglicht es dem Bund und den Ländern, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Wir brauchen Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, in gute Kitas und Schulen und in moderne Krankenhäuser“, begründete Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die Entscheidung.
Zuvor hatte es intensive Gespräche zwischen den Koalitionspartnern SPD und Linke gegeben. Zwar stehe die Linke höheren Verteidigungsausgaben weiterhin ablehnend gegenüber. „In der Gesamtabwägung unterstützt Mecklenburg-Vorpommern aber aus landespolitischer Verantwortung und im Interesse des Landes das Gesetzespaket“, erklärte die Regierungschefin, die auch in der Länderkammer das Wort ergreifen wird. In der Vorwoche hatte sie im Landtag erklärt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens einer Milliarde Euro aus dem Infrastrukturpaket des Bundes rechnen könne.
Schwesig fest entschlossen zuzustimmen
Für Gesetze, die im Bundesrat zur Abstimmung stehen und bei denen sich die Regierungspartner in Schwerin nicht einig sind, ist eine Enthaltung bei Abstimmungen in der Länderkammer vereinbart. Doch setzte sich in dem Falle Schwesig durch. Sie hatte bereits im Vorfeld ihren festen Willen deutlich gemacht, dass sie das von Union, SPD und Grünen getragene Projekt, das mit der Aufnahme gigantischer Schulden verbunden ist, befürworten wolle und damit wohl auch den Koalitionspartner unter Druck gesetzt.
Die Linke ist zwar auch für eine Lockerung der Schuldenbremse. Doch sollen nach ihrer Überzeugung mit Schulden nicht militärische, sondern zivile Projekte wie etwa Schulbauten, Straßen oder Kliniken finanziert werden.
Nach Angaben der Vorsitzenden der Linksfraktion im Landtag, Jeannine Rösler, gibt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eine Erklärung zu Protokoll. „Darin bringen wir auch die ablehnende und zur Koalitionspartnerin SPD unterschiedliche Bewertung der Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zum Ausdruck“, erklärte sie. Die Fraktion teile die grundsätzliche Kritik der Linkspartei, dass die Schuldenbremse zunächst ausschließlich für den Verteidigungshaushalt aufgemacht werde.
„Auch wir warnen vor einer einseitigen Militärlogik und vor Kürzungen im sozialen Bereich“, sagte Rösler. Wie die SPD begrüße auch die Linke den Beschluss des Bundestages zur Einsetzung einer Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse mit dem Ziel, bis Ende dieses Jahres bestehende Hemmnisse für erforderliche Investitionen zu beseitigen.
Mehrheit in Länderkammer dürfte stehen
Ohne die Zustimmung der Länderkammer würde die Grundgesetzänderung nicht wirksam werden. Im Bundesrat sind 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen nötig. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Zudem hat das von CSU und Freien Wählern regierte Bayern – es hat sechs Stimmen – Zustimmung signalisiert. MV wird nun drei weitere Stimmen beisteuern.
Union und SPD wollen Schulden machen für Militär und Infrastruktur
Union und SPD, die derzeit in Berlin Koalitionsverhandlungen führen, hatten sich nach langem Ringen mit den Grünen auf die schuldenfinanzierten Finanzpakete verständigt. Die frühere Ampel-Partei verhalf Schwarz-Rot am Dienstag im Bundestag daraufhin zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Im Gegenzug erwirkten sie, dass 100 Milliarden Euro in den Klimaschutz fließen.
Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden. Die Bundesländer sollen mehr Spielraum für die eigene Verschuldung bekommen. Zudem soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden. Es wird von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert.