Grundgesetzänderung: Bundesrat stimmt für milliardenschweres Finanzpaket von Union und SPD

Mit einer deutlichen Mehrheit stimmt die Länderkammer dem Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur zu.
Der Bundesrat hat der Lockerung der Schuldenbremse zugunsten höherer Verteidigungsausgaben und dem Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro zugestimmt. Am Freitag wurde in der Länderkammer die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes erreicht. Es war die letzte parlamentarische Hürde für das Vorhaben.
Die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat hatte lange als unsicher gegolten, weil unklar war, wie Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linke, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren. Am Montag hatte allerdings Bayern ein Ja angekündigt. Am Freitagmorgen teilten auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mit, dass sie zustimmen werden. In beiden Ländern gibt es SPD-Linke-Regierungen. Die Zustimmung der Landesregierungen mit ausschließlicher Regierungsbeteiligung von SPD, Union und Grünen galt ohnehin als sicher.
Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert
Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, gelockert wird, um hohe Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit zu ermöglichen. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.
Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.
Bundespräsident prüft das Gesetz abschließend
Nach der Annahme durch die Länderkammerwird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz daraufhin prüfen, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung des Grundgesetzes wirksam.
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