Gérard Depardieu vor Gericht: Zwei weitere Prozesse könnten folgen

Gérard Depardieu steht wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor Gericht. Auch diese Vorwürfe könnten zu Prozessen gegen ihn führen.

Der Prozess wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung gegen Gérard Depardieu (76) beginnt am heutigen 24. März in der französischen Hauptstadt Paris. Dem französischen Star werden in der Klage sexuelle Übergriffe vorgeworfen, die sich im September 2021 am Set von Jean Beckers (91) Film „Les volets verts“ (2022, Dt. „Die grünen Fensterläden“) ereignet haben sollen. Eines der mutmaßlichen Opfer, eine Dekorateurin, hatte im Februar 2024 Anzeige wegen „sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und sexistischer Beleidigung“ erstattet. Die zweite Klägerin, eine Regieassistentin, zeigte ihn im März 2024 an.

Wie die französische Zeitung „Le Monde“ weiter berichtet, wird Depardieu am 24. und 25. März persönlich zur Verhandlung erwartet. Sollte der Filmstar schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.

Die Verhandlung war ursprünglich für Oktober 2024 angesetzt, wurde aber aufgrund des Gesundheitszustands von Depardieu verschoben. Wie unter anderem „Mail Online“ meldet, hat ein vom Gericht bestellter medizinischer Sachverständiger den Schauspieler als verhandlungsfähig eingestuft. Dennoch sind während der zweitägigen Anhörung, die jeweils nicht länger als sechs Stunden dauern dürfen, 15-minütige Pausen eingeplant. Depardieus Anwalt, Jérémie Assous, sagte, der Schauspieler habe sich einer vierfachen Herz-Bypass-Operation unterzogen und leide an Diabetes.

Doch damit nicht genug. Neben dem in Paris beginnenden Prozess wegen sexueller Belästigung ist Gérard Depardieu mit zwei weiteren, parallel laufenden rechtlichen Verfahren konfrontiert:​

Vergewaltigungsvorwürfe von Charlotte Arnould

In einem weiteren Fall wird Gérard Depardieu Vergewaltigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell. Laut französischen Medienberichten ist noch offen, ob es auch hier zu einem Prozess kommen wird. Die Schauspielerin Charlotte Arnould (29) beschuldigt Depardieu, sie im Jahr 2018 in seinem Pariser Zuhause zweimal vergewaltigt zu haben. Die Pariser Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Beweisen ein zunächst ein. 2020 zeigte Arnould ihn erneut an, was zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führte. 2022 entschied die französische Justiz, dass die Anklage aufrechterhalten bleibe, weil es „schwerwiegende und übereinstimmende Indizien“ für eine Vergewaltigung gebe. Der Schauspieler streitet die Vorwürfe ab und erklärte, Arnould habe in alles eingewilligt.

Untersuchung wegen Steuerhinterziehung

Wie die französische Tageszeitung „Le Monde“ vor wenigen Tagen berichtete, ermittelt die französische Justiz außerdem seit einem Jahr wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung gegen den Schauspieler. Der Vorwurf: Es besteht der Verdacht, dass er seit 2013 seinen Wohnsitz fälschlicherweise in Belgien angegeben hat, um französische Steuern zu umgehen. Hausdurchsuchungen in Frankreich und Belgien wurden durchgeführt, jedoch wurde Depardieu bislang nicht vernommen. Sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe.

Im Dezember 2012 hatte Gérard Depardieu dem Bericht zufolge angekündigt, aus steuerlichen Gründen nach Belgien umzuziehen. Der Schritt war ein Protest gegen die von dem damaligen französischen Präsidenten François Hollande (70) geplante Vermögenssteuer.