Bundesverfassungsgericht: Könnte Karlsruhe den Soli kippen?

Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Wiedervereinigung finanzieren. Aber kostet die Einheit heute noch Geld? Ein Urteil aus Karlsruhe könnte ein Loch in den Bundeshaushalt reißen.

Union und SPD ringen noch um einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, da könnte der künftigen Bundesregierung aus Karlsruhe schon die nächste Herausforderung drohen. Das Bundesverfassungsgericht will entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Durch die mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Abgabe fließen jedes Jahr mehr als zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Ist damit bald Schluss? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil:

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Nachdem es 1991/1992 zunächst einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Zuschlag 1995 vor dem Hintergrund des zusätzlichen Finanzbedarfs der Deutschen Einheit unbefristet eingeführt. Das Geld ist aber – wie alle Steuereinnahmen – nicht zweckgebunden und fließt in den Bundeshaushalt.

Wer muss ihn zahlen?

Bis Ende 2020 mussten fast alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe in Ost und West den Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. 

Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften die Abgabe. In diesem Jahr müssen laut Finanzministerium diejenigen Soli zahlen, die mindestens 19.950 Euro Steuern auf ihr Einkommen ableisten. Teilweise fällig wird die Abgabe damit für alle Ledigen mit einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 73.500 Euro. Der volle Soli ist ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 114.300 Euro zu zahlen. Für Verheiratete oder Steuerpflichtige mit Kindern liegen die Grenzen höher. 

Wer klagt dagegen?

Am Mittwoch entscheidet das Gericht zu der Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern – darunter der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die ehemaligen Finanzstaatssekretäre Florian Toncar und Katja Hessel. Sie hatten geklagt, noch bevor die Liberalen Teil der letzten Ampel-Regierung wurden. (Az. 2 BvR 1505/20)

Warum klagen sie?

Die Beschwerdeführer meinen, der Zuschlag sei mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II verfassungswidrig geworden. Mit diesem Pakt flossen finanzielle Sonderleistungen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der deutschen Teilung an die ostdeutschen Bundesländer. So sollte nicht nur die Infrastruktur ausgebaut, sondern auch die Finanzkraft der Kommunen gestärkt und die Wirtschaft gefördert werden. 

Der Solidarpakt II lief Ende 2019 aus. „Der Zweck des Solidaritätszuschlags ist damit inzwischen weggefallen“, sagte Toncar der Deutschen Presse-Agentur. Wenn er nicht abgeschafft werde, drohe eine „Soli-Endlosschleife“. 

Die Kläger argumentieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen inzwischen ungleich behandelt würden, weil die Abgabe 2021 nur für einen Teil der Bürger abgeschafft wurde. 

Was hält die Bundesregierung dagegen?

Die inzwischen nur noch geschäftsführende Bundesregierung argumentiert, die Wiedervereinigung verursache weiterhin Kosten – zum Beispiel bei der Rentenversicherung und am Arbeitsmarkt. Außerdem sei eine soziale Staffelung bei der Besteuerung ausdrücklich erlaubt, heißt es im Finanzministerium. 

Was sagten andere Gerichte dazu?

Es ist nicht das erste Mal, dass ein hohes deutsches Gericht über den Soli entscheidet. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte 2023 eine Klage gegen den Zuschlag abgelehnt und ihn für verfassungskonform erklärt. Die Kläger – ein Ehepaar aus Aschaffenburg – hatten zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefordert. Laut BFH-Urteil legte der Bund aber schlüssig dar, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursache, auch wenn die Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen seien.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das die künftige Bundesregierung vor eine Herausforderung stellen. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant, die Steuerschätzer rechnen sogar mit 13,1 Milliarden. Diese Einnahmen würden wegfallen und der Bundesregierung schmerzhaft fehlen. 

Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären von 2020 bis 2024 etwa 66,5 Milliarden Euro. 

Die politische Sprengkraft einer solchen Entscheidung könnte ähnlich groß sein wie 2023, als das höchste deutsche Gericht die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertete. Damals klaffte plötzlich ein 60 Milliarden Euro großes Loch in der Kasse – woran letztlich die Ampel-Regierung zerbrach. Sollte das Gericht den Soli in irgendeiner Weise kippen, müssten sich auch die Verhandler einer neuen schwarz-roten Koalition nochmal über ihre Zahlen beugen – und sie haben ohnehin schon Probleme, sich auf dringend nötige Sparbeiträge zu einigen.