Denkmalschutz: Gericht: Keine Schrauben für Fliesen an DDR-Prestigebau

Netze schützen Passanten vor herabfallenden Kacheln am Prachtbau im Zuckerbäckerstil. Die Fassade muss saniert werden. Bei der Umsetzung entscheidet ein Gericht mit.

Herabfallende Fliesen an einem der Prestigebauten der DDR in Berlin dürfen nicht mit Schrauben befestigt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht mit Verweis auf den Denkmalschutz entschieden. Das Gebäude sei „als Teil eines Denkmalbereichs von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sein Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit“, begründete das Gericht sein Urteil. 

Die nicht rechtskräftige Entscheidung betrifft eines der vier großen Gebäude, die den Straußberger Platz in Friedrichshain einrahmen. Das Ensemble im Zuckerbäckerstil wurde Anfang der 1950er Jahre am Ost-Berliner Prachtboulevards Stalinallee – heute Karl-Marx-Allee – errichtet. Die Gebäudefassade war ursprünglich mit Meißner Keramiken verkleidet. 

Netze wegen herunterfallender Fliesen

Nach der Wiedervereinigung wurde die Fassade 1999 bis 2000 laut Gericht umfassend erneuert. Dabei wurden die Keramiken fast vollständig entfernt und eine Fassade erstellt, bei der neue Kacheln auf vorgefertigte Trägerplatten aus Glasfaserbeton aufgeklebt wurden. Wegen Pfusch am Bau fallen jedoch seit 2007 immer wieder Keramiken herunter. Um Passanten zu schützen, wurden Netze aufgespannt. 

Um Kosten zu sparen, wollte die Eigentümergesellschaft die Fliesen auf der Trägerplatte verschrauben. Das untersagte ihr jedoch das Bezirksamt. Deswegen zog das Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. 

Die Schrauben seien auch aus einer Entfernung von mehreren Metern deutlich erkennbar, so die Richter. Sie wirkten als „nicht bauzeitliche Fremdkörper“. Der Eindruck der architektonisch-städtebaulichen Gestaltungskonzepte aus den 1950er Jahren werde verfremdet.