Charlottenburg-Wilmersdorf: Abwahlantrag gegen Vize-Bezirksbürgermeister Wagner

In Charlottenburg-Wilmersdorf geht Bezirksstadtrat Detlef Wagner einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit nach. Nun werden schwere Vorwürfe gegen ihn laut. Der Politiker wehrt sich.
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, Detlef Wagner, sieht sich mit einem Abwahlantrag konfrontiert.
Die Fraktionen von SPD, Linke und FDP im Bezirksparlament werfen dem CDU-Politiker, der Stadtrat für Jugend und Gesundheit ist, im Kontext mit einer Nebentätigkeit und der Vergabe von Fördermitteln „eklatantes Fehlverhalten“ vor. Sie halten ihn für ungeeignet, seine Ämter weiter auszuführen, und streben seine Abwahl an.
Wagner habe unrechtmäßig Gelder des Bezirks an einen Projektträger vergeben, dessen Geschäftsführer er selbst sei, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Fraktionen, über die zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete. „Detlef Wagner hat das politische Recht verwirkt, weiterhin im Amt zu bleiben.“
Wagner, der dem Bezirksamt seit 2019 angehört, wies die Vorwürfe zurück. „Ich bin schockiert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Offensichtlich gehe es SPD, Linken und FDP darum, ihn zu diskreditieren.
Nebentätigkeit für gemeinnütziges Projekt
Der 57-Jährige arbeitet neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit ehrenamtlich für das gemeinnützige Projekt „Jehi ‘Or Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus“. Er ist dort einer von zwei geschäftsführenden Gesellschaftern.
Ein „Kawod“ genanntes Projekt dieses Trägers erhielt Wagner zufolge seit 2020 rund 60.000 Euro Fördermittel vom Bezirk. Bei dem Projekt geht es um Gewaltprävention und Respekt, junge Leute spielen gemeinsam Cricket.
„Ich war nicht an der Vergabe der Fördermittel beteiligt“, sagte Wagner. An den Abstimmungen zur Bewilligung im Bezirksamt habe er – wie in solchen Fällen üblich – nicht teilgenommen. Er habe zuvor transparent gemacht, dass er für den Trägerverein tätig und in der Frage befangen sei. „Die Fördermittel wurden ausschließlich für das Projekt verwendet“, sagte er. Das sei für jeden Cent belegbar. Er habe daraus keinerlei persönlichen Vorteil gezogen.
Hohe Hürden für Abwahlantrag
Für einen Abwahlantrag wäre in der Bezirksverordnetenversammlung eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Abgeordneten nötig. Momentan ist diese nicht in Sicht. Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch (Grüne) hatte in einer Sitzung des Bezirksparlaments am 20. Februar eine Prüfung dienstrechtlicher Aspekte im Hinblick auf die Nebentätigkeit Wagners angekündigt.
Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte das Bezirksamt auf Anfrage mit.