Neutralitätsgebot: AfD-Klage gegen Dreyer und Land scheitert vor Gericht

Durfte die einstige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz das sagen? Die AfD hat wegen eines Aufrufs zu einer Demonstration und Äußerungen von Dreyer auf Kanälen des Landes geklagt.
Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. Konkret ging es um mehrere Aussagen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, unter anderem einem Aufruf zur Demonstration gegen rechts.