Pflanzenschutz: Notfallzulassung: Bundesamt ermöglicht Bekämpfung der Zikade

Die Schilf-Glasflügelzikade bereitet Anbauern von Zuckerrüben Sorgen. Das Insekt überträgt Krankheiten, die zu Ertragseinbußen führen. Jetzt erhalten Betroffene Handlungsspielraum.

Sie übertragen Krankheitserreger und gefährden die Ernte: Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Zuckerrübenanbau sind per Notfallzulassung mehrere Pflanzenschutzmittel zugelassen worden. Es handele sich um reguläre, zugelassene Produkte, deren Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen ausgeweitet wurden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte. 

In einigen Regionen Deutschlands tritt nach Angaben der Behörde ein neuartiger Krankheitskomplex auf. Zwei Krankheiten werden demnach durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger werden von der sich rasch ausbreitenden Glasflügelzikade in der Zuckerrübe und weiteren Kulturen übertragen, hieß es aus dem Bundesamt mit Sitz im niedersächsischen Braunschweig. 

Insekt bedroht Anbauer existenziell

Die Erreger ließen sich nicht direkt bekämpfen und es gebe im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung der Zikade als Überträger aktuell keine regulär zugelassen Pflanzenschutzmittel, begründete das Amt die Entscheidung. Das Insekt sei mobil und könne weite Wege fliegen, sagte Thomas Schneider, Abteilungsleiter für Pflanzenschutzmittel beim BVL. Die Zikade schädige die Pflanze, sodass sie nicht mehr für die Verarbeitung zur Verfügung stehe, sagte Schneider. 

Anbauverbände aus mehreren Bundesländern hatten angesichts der Lage unter anderem die Zulassung von Pflanzenschutzmittel gefordert. Das Landvolk Niedersachsen hatte im vergangenen November gewarnt. Der Anbau sei durch die Zikade existenziell bedroht. In Süddeutschland kam es bereits zu teils massiven Ertragseinbußen. Auch der Deutsche Bauernverband fordert die Zulassung von Insektiziden und Saatgutbehandlung.

Anwendung nur unter Auflagen

Das Bundesamt betonte, dass die Notfallzulassung nur ein Baustein zur Bekämpfung der Zikade als Überträger der Krankheitserreger sei. Die Mittel dürften nur nach einem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Zum Schutz unter anderem von Anwendern, Arbeitern und Anwohnern ist die Nutzung an Auflagen wie etwa Mindestabstände gekoppelt. 

Während es aus Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz schon Berichte über eine starke Ausbreitung des Insektes gab, lasse sich dies für Niedersachsen noch nicht feststellen, hieß es im März von der Landesregierung. Bei einem flächendeckenden Monitoring im vergangenen Jahr seien lediglich drei Einzeltiere in zwei Landkreisen gefunden worden. 

Die Regierung machte aber auch klar: „Bei der Schilf-Glasflügelzikade und den von ihr übertragenen Krankheiten handelt es sich um eine besonders außergewöhnliche und sehr besorgniserregende Befallssituation.“ Eine Ausbreitung hätte massive wirtschaftliche Folgen, weil Niedersachsen die größte Anbauregion für Zuckerrüben sei.