Prozess zu Polizeieinsatz: Schmerzensgeld nach unverhältnismäßigem Polizeieinsatz

Ein Mann wird in einem Berliner U-Bahnhof von der Polizei erst gefesselt und dann fixiert. Weil das unverhältnismäßig war, soll er Schmerzensgeld bekommen.

Wegen eines teils überzogenen Vorgehens der Polizei soll das Land Berlin einem Mann 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Berlin II entschieden. (Az.: 26 O 17/23)

Es geht um einen Polizeieinsatz in einem U-Bahnhof im Jahr 2019. Dabei war der Kläger von Polizisten zu Boden gebracht und gefesselt worden, nachdem er einen Beamten geschlagen hatte. Später fixierte ein Polizist mit seinem Körpergewicht den Mann erst auf dem Boden und dann auf einer Bank.

Fixierung war unverhältnismäßig

Das Gericht stufte das Fesseln als rechtmäßig ein. Das Fixieren sei allerdings zu weit gegangen. Von dem Kläger sei ab dem Zeitpunkt seiner Fesselung keine Gefahr mehr ausgegangen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das sei auf Videoaufnahmen klar zu erkennen. Polizisten müssten die Verhältnismäßigkeit wahren und nicht erforderliche Maßnahmen sofort beenden.

Kläger wollte 10.000 Euro Schmerzensgeld

Allerdings trage der Kläger auch eine erhebliche Mitschuld an dem ganzen Geschehen. Der Mann sei aggressiv und beleidigend aufgetreten und habe so dazu beigetragen, dass die Situation eskalierte. Der Kläger hatte mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Berufung beim Kammergericht einlegen.