Störung von Rettungseinsatz: Polizei prüft Verstöße des unbekannten Drohnenfliegers

Eine Drohne verhindert den Start eines Rettungshubschraubers mit einer schwer verletzten Motorradfahrerin. Die Polizei sucht weiterhin den Verantwortlichen und prüft mögliche Verstöße.
Nach der Behinderung eines Rettungseinsatzes durch eine Drohne im Kreis Altenkirchen sucht die Polizei weiterhin nach dem unbekannten Drohnenpiloten und prüft mögliche Verstöße. Wie ein Polizeisprecher am Freitag erklärte, hätte es einen solchen Vorfall bisher nicht gegeben.
Es sei unklar, ob es sich dabei um einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ handle. Es müsse zudem geprüft werden, ob das generelle Fliegen über einer Bundesstraße schon strafbar gewesen sei. Ein Sprecher der ADAC-Luftrettung betonte, dass Flüge in der Nähe von Einsatzorten der Rettung tabu sind. Es würden hohe Strafen drohen. Sollten sich die Verstöße bestätigen, würden entsprechende Anzeigen gestellt, so die Polizei. Sie hat dazu bereits ein Strafverfahren gegen den unbekannten Täter eingeleitet.
Am Donnerstag hatte sich eine Motorradfahrerin nach einem Unfall auf einer Bundesstraße zwischen Michelbach und Gieleroth schwer verletzt. Sie sollte mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Dieser konnte wegen einer über der Straße fliegenden Drohen jedoch nicht starten.
Nach Angaben der Polizei war die 50×50 cm große Drohen mit vier Rotoren ausgestattet, videografierte augenscheinlich den Rettungseinsatz und hielt sich circa 20 Minuten im Luftraum über der Unfallstelle auf. Die Frau musste daher mit massiver Verzögerung mit einem Rettungswagen gefahren werden. Wer die Drohne geflogen hatte, ist weiterhin unbekannt.