Extremismus: Tauziehen um Bewertung der AfD beschäftigt Minister Poseck

Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck will sich mit seinen Amtskollegen beim Umgang mit der AfD abstimmen. Was kann Extremisten im öffentlichen Dienst passieren?

Der Rechtsstreit in Köln um die AfD ist auch für den hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU) ein Topthema. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Großstadt am Rhein hat die AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hat sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr gesetzt. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis. Er führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall – ohne indes seine Einschätzung geändert haben zu müssen.

Hessens Innenminister Poseck teilte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit, hier gehe es um eine Entwicklung, „die für unsere Demokratie von erheblicher Bedeutung ist, die viele Fragestellungen aufwirft und die verschiedene Ressorts betrifft“. Die AfD radikalisiere sich deutlich.

Poseck bekräftigte, trotz des laufenden Gerichtsverfahrens in Köln sei ein Austausch über die Partei auch auf der Innenministerkonferenz vom 11. bis 13. Juni in Bremerhaven richtig: „Wir sollten uns auf die denkbaren weiteren Entwicklungen vorbereiten und nach Möglichkeit abgestimmt vorgehen.“

Was kann verbeamteten Extremisten passieren?

Extremisten dürfen laut Poseck im Staatsdienst keinen Platz haben. „Sollte die Hochstufung der AfD durch das Gericht bestätigt werden, kann das Auswirkungen für Mitglieder und Funktionäre der Partei haben, die im öffentlichen Dienst tätig sind“, mahnte Poseck. Gegebenenfalls könne es bei einem aktiven Engagement für eine erwiesenermaßen extreme Partei „sogar zu Geldbußen, Kürzung der Dienstbezüge und Entlassungen kommen, wobei immer eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist“.

Robert Lambrou, Co-Landeschef der AfD Hessen, sagte, die Ankündigung von Poseck, die Eignung von Beamten mit AfD-Parteibuch zu prüfen, „soll den Menschen vor allem Angst machen. Es ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig, dem berechtigte Gründe vorausgehen müssen.“ Das gelte auch für die Infragestellung der Ausstellung von Waffenscheinen für AfD-Mitglieder. Nicht nur die AfD, sondern auch der Beamtenbund in Hessen kritisierten, „dass Poseck einen Generalverdacht erhebt“.