Inlandsgeheimdienst: Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz

„Unsere Demokratie ist stark unter Druck“, sagt Innenminister Strobl. Der Verfassungsschutz soll deshalb künftig etwa Verbindungsdaten abfragen dürfen. Für den Minister ein notwendiger Schritt.
Für den Kampf gegen Extremisten erhalten die Verfassungsschützer im Südwesten weitreichendere Befugnisse. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Innenministerium. So sollen die Ermittler künftig bei Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten abfragen dürfen, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Zudem sollen die Verfassungsschützer künftig bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Ein entsprechendes neues Landesverfassungsschutzgesetz soll im grün-schwarzen Kabinett am Dienstag auf den Weg gebracht werden.
„Unsere Demokratie ist stark unter Druck. Die Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex“ sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) zur Novelle. „Für diese gewaltigen Herausforderungen müssen unsere Sicherheitsbehörden das nötige Rüstzeug haben.“ Das Innenministerium will im nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen.
Mit den zusätzlichen Befugnissen werde der Verfassungsschutz gestärkt, so Strobl. Die Verfassungsschützer erhielten damit etwa die Möglichkeit, im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke leichter aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten.