Ordnungsgeld: Landtag beschließt 1.000 Euro Abzug bei Fehlverhalten

Wer im Landtag gegen den guten Ton verstößt, muss künftig mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro rechnen. Die AfD, die bisher die meisten Ordnungsrufe erhalten hat, prüft deswegen rechtliche Schritte.
Unparlamentarisches Verhalten von Abgeordneten in Niedersachsens Landtag kann neuerdings mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Das hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU beschlossen. Die AfD, die in der laufenden Legislaturperiode mit Abstand die meisten Ordnungsrufe erhalten hat, stimmte gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung.
Die 1.000 Euro sollen den Anträgen zufolge mit den Entschädigungsansprüchen des betreffenden Landtagsabgeordneten verrechnet werden. Dieser kann gegen das Ordnungsgeld binnen drei Tagen Einspruch erheben.
15 von 20 Ordnungsrufen richteten sich an AfD
Aus den Protokollen der Plenarsitzungen geht hervor, dass seit der Wahl im Herbst 2022 insgesamt 20 Ordnungsrufe erteilt wurden. Davon richteten sich 15 an Abgeordnete der AfD, zwei an die CDU sowie jeweils einer an SPD und Grüne sowie an einen fraktionslosen Abgeordneten, der früher der AfD angehörte. Eine offizielle Statistik zu den Ordnungsrufen führen die Landtagsverwaltung oder das Präsidium nicht.
Nach drei Ordnungsverstößen können Abgeordnete weiterhin, wie bisher auch, von der Sitzung ausgeschlossen werden. In dieser Wahlperiode kam das ein Mal vor: Im September 2023 wurde der AfD-Abgeordnete Marcel Queckemeyer des Saals verwiesen. Queckemeyer ist mittlerweile Bundestagsabgeordneter.
SPD sieht Signal für wehrhafte Demokratie
Die Entscheidung für das Ordnungsgeld sei ein „Signal, dass diese Demokratie wehrhaft ist“, sagte SPD-Fraktionsmanager Wiard Siebels. „Wer glaubt, der Demokratie und dem Parlament auf der Nase herumtanzen zu können, der soll Recht und Ordnung zu spüren bekommen.“ Das Ziel sei es nicht, viele Ordnungsgelder zu verhängen, sondern für Mäßigung zu sorgen.
Seine Amtskollegin von der CDU, Carina Hermann, betonte, die Regel werde für alle im Landtag gelten, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. „Diese neue Regelung richtet sich gegen das bewusste Stören der Arbeit eines frei gewählten Parlaments“, sagte sie. Das Ordnungsgeld sei dabei spürbarer als ein Ordnungsruf, aber nicht so drastisch wie ein Ausschluss von der Debatte.
AfD beklagt unklare Kriterien: „Willkürmaßnahme“
„Dieses Ordnungsgeld ist nicht nur unnötig, es ist sogar gefährlich“, sagte hingegen Jens-Christoph Brockmann von der AfD. Es öffne Tür und Tor für eine willkürliche Sanktionierung unliebsamer Meinungsäußerungen.
Der AfD-Politiker Stephan Bothe, der in dieser Legislatur vier Ordnungsrufe ausgesprochen bekam, sieht sich sogar in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt. Es habe bisher keine Szenen im Landtag gegeben, in denen Ordnungsrufe nicht wieder zur Ordnung geführt hätten, sagte Bothe. Zudem sei nicht klar genug geregelt, wann das Ordnungsgeld verhängt werden soll.
„Es gibt keinen Kriterienkatalog dafür“, sagte Bothe. „Es ist eine Willkürmaßnahme. Es ist eine Maßnahme zur Bekämpfung der AfD.“ Der AfD-Abgeordnete kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Ordnungsgeld zu prüfen – gegebenenfalls auch vor dem Staatsgerichtshof.