Aktuelle Auswertung: Reul: Tötungsdelikte nur selten mit legalen Schusswaffen

Der Einsatz von legalen Waffen bei Tötungsdelikten ist laut einer aktuellen Auswertung des Innenministeriums ein Ausnahmefall. Minister Herbert Reul (CDU) zieht daraus einen eindeutigen Schluss.

Bei Tötungsdelikten in NRW wird als Tatwaffe nur selten eine legale Schusswaffe eingesetzt. Das hat eine Sonderauswertung des Innenministeriums ergeben. Demnach lag die Quote nur bei 13 Prozent. In den allermeisten Fällen wurde dagegen mit illegalen Waffen geschossen.

Das Ministerium wertete 2421 Tötungsdelikte zwischen 2019 und 2024 aus. In rund 8 Prozent dieser Fälle wurde überhaupt eine Schusswaffe genutzt. Bei 63 Prozent der Taten mit Schusswaffe handelte es sich laut Ministerium um eine illegale Waffe. In rund 25 Prozent der Fälle ist der „Waffenstatus“ unbekannt.

Täter nutzen meistens Pistolen

Wenn eine Schusswaffe eingesetzt wurde, war es laut der Auswertung zu 90 Prozent eine sogenannte Kurzwaffe – also eine Pistole. Bei sechs der insgesamt 36 Tötungsdelikte mit einer Schusswaffe im Jahr 2024 gab es nach Angaben des Ministeriums „Bezüge zur Organisierten Kriminalität“. In keinen dieser Fälle hatte einer der Tatverdächtigen einen Waffenschein.

In NRW gibt es laut dem Nationalen Waffenregister rund 839.000 registrierte Waffen und rund 154.000 private Waffen- und Waffenteilbesitzer.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der dpa: „Unsere Auswertung zeigt: Der Einsatz von legalen Waffen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten ist ein Ausnahmefall. Daher muss man den Schluss ziehen, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes Kriminelle damit nicht besonders juckt.“