Urteil: Mit Hammer erschlagen – Mann soll neun Jahre in Haft

„Brutal“ und „abscheulich“ nannte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung das Verbrechen, wofür am Landgericht Erfurt nun ein Mann eine mehrjährige Haftstrafe erhielt.
18 Schläge mit einem 800 Gramm schweren Hammer gegen den Kopf: So hat ein 67-Jähriger laut Urteil des Landgerichts Erfurt einen anderen Mann getötet. Er wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Tat mit einem äußerst gefährlichen Werkzeug zeuge von einem hohen Maß an Gewalt und Brutalität, sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen in der Urteilsbegründung. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Richter: Kein Urteil der Welt macht Verlust rückgängig
Es sei ein „brutales und abscheuliches Verbrechen“ gewesen, so von Hagen. Ein Mann sei mit roher Gewalt aus dem Leben gerissen worden, die Familie des Toten leide. Kein Urteil dieser Welt könne den Verlust rückgängig machen und ersetzen. Zudem habe die Tat einen tiefen Riss in der vietnamesischen Gemeinschaft in Erfurt hervorgerufen.
Sowohl der nun Verurteilte als auch das Opfer stammen aus derselben Gegend in Vietnam und engagierten sich in Deutschland in der vietnamesischen Gemeinschaft. Das Opfer war Gesellschafter eines Großmarkts, in dem der 67-Jährige als Hausmeister und Finanzverwalter arbeitete.
Finanzen als Streitursache
Die Kammer ist laut Urteil überzeugt, dass die beiden am Tattag Ende Mai 2024 bei einem vom Opfer vorgeschlagenen Treffen in einem Büro in Erfurt in Streit gerieten. Dabei soll es auch um Unternehmensfinanzen gegangen sein. Laut Anklage warf das spätere Opfer dem 67-Jähriger etwa vor, Gelder veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lebenslänglich Haft wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat gefordert.
Das sah das Gericht als nicht erwiesen an. Im Verhandlungsverlauf sei es schwierig gewesen, zu zeigen, dass eine andere Straftat bestand. Die teils handschriftlichen und aus dem Vietnamesischen übersetzten Abrechnungen seien undurchsichtig und nicht nachvollziehbar gewesen, so von Hagen.
Täter reinigte blutverschmiertes Büro
Als erwiesen sah das Gericht jedoch an, dass der Streit zwischen den Männern schließlich eskalierte, der 67-Jährige zum Hammer griff und auf den 63-Jährigen einschlug. Dieser sei infolge der Schläge verblutet. Das blutverschmierte Büro und den Flur habe der 67-Jährige dann „minuziös“ gereinigt, zu Hause geduscht und die Kleider gewaschen, so von Hagen. Später habe der Mann sich der Polizei gestellt und die Hammerschläge eingeräumt.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe aus Notwehr und im Affekt gehandelt, das Opfer habe ihn zuerst angegriffen. Notwehr und eine Affekttat sah das Gericht nicht gegeben. Der Angriff sei von dem 67-Jährigen ausgegangen. Er habe den Tod des anderen billigend in Kauf genommen, sei voll schuldig fähig gewesen. Zu Gunsten des Mannes wog die Kammer etwa sein Teilgeständnis und dass er die Tat nicht geplant habe. Die Reue, die er im letzten Wort geäußert hatte, zogen die Richter aber in Zweifel.