Migration: Nur vier Turbo-Einbürgerungen in Hessen – mehr Anträge

Deutlich mehr Einwanderer haben in Hessen seit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts einen deutschen Pass bekommen. Was sagt der Innenminister zu den seltenen besonders raschen Einbürgerungen?

Nur vier Einwanderer haben bislang in Hessen die sogenannte Turbo-Einbürgerung schon nach drei Jahren durchlaufen. Das teilte das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Diese beschleunigte Möglichkeit bei „besonderen Integrationsleistungen“ gibt es erst seit einem Jahr. 

Am 27. Juni 2024 trat bundesweit eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft. Zuwanderer können demnach schon nach fünf statt acht Jahren den deutschen Pass erhalten. Bei guten schulischen oder beruflichen Leistungen ist dies bereits nach drei Jahren möglich, was die neue schwarz-rote Bundesregierung aber wieder zurückdrehen will.

Mehr Einbürgerungen

Insgesamt ist die Zahl der Einbürgerungsanträge in Hessen seit Inkrafttreten der Reform indessen deutlich gestiegen. Vom 27. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2025 waren es laut Innenministerium 39.554 – nach 30.486 im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023/2024. Bei der Bearbeitungsdauer gingen die zuständigen Behörden dem Innenministerium zufolge 2024 von durchschnittlich zwei Jahren aus. 

Inzwischen mehrere Pässe möglich

Seit Inkrafttreten der Reform vor einem Jahr akzeptiert Deutschland auch mehrere Pässe. Da die Einbürgerung somit „nicht weiter den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit voraussetzt, werden seit diesem Zeitpunkt alle Antragstellerinnen/Antragsteller unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert“, erklärte das Ministerium weiter. 

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die geplante Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – ihre Einführung von der früheren Bundesregierung sei ein Fehler gewesen. Einerseits sei es falsch, „auf die strengen Voraussetzungen bei der Einbürgerung zu verzichten. Die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit weitreichenden und irreversiblen Folgen verbunden. Deshalb darf sie erst am Ende gelungener Integration stehen.“ Andererseits wurden laut Poseck die Bundesländer mit der Reform und der zu erwartenden Antragsflut alleine gelassen: „Die Einbürgerungsbehörden haben bereits vor der Reform unter der Belastung geächzt.“