Kontrollen: Zoll nimmt Firmen im Baugewerbe unter die Lupe

Der Zoll hat bei einer Schwerpunktkontrolle in Sachsen und Thüringen zahlreiche Hinweise auf Schwarzarbeit und Lohnverstöße entdeckt. Diese sollen nun geprüft werden.

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit hat der Zoll in Sachsen und Thüringen zahlreiche Baustellen kontrolliert. Wie die Hauptzollämter Dresden und Erfurt mitteilten, wurden in beiden Bundesländern zahlreiche Verdachtsfälle entdeckt. 

In Sachsen nahmen rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden acht Baustellen in Dresden, Leipzig sowie in Ost- und Nordsachsen unter die Lupe. Dabei wurden mehr als 260 Beschäftigte von 60 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In Thüringen und Südwestsachsen kontrollierten 119 Zöllnerinnen und Zöllner 28 Baustellen – 14 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen. Dort wurden insgesamt 615 Beschäftigte überprüft, davon 455 in Thüringen und 160 in Südwestsachsen. 

Von Mindestlohntricks bis zu illegaler Beschäftigung

Bei den Prüfungen der Dresdner Behörde ergaben sich nach Behördenangaben 65 Verdachtsfälle, in denen es unter anderem um mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und unerlaubte Ausländerbeschäftigung geht. 

In Thüringen und Südwestsachsen stellte der Zoll 41 Unregelmäßigkeiten fest, darunter acht mögliche Mindestlohnverstöße, 14 Fälle von Beitragsvorenthaltung, zehn von illegaler Ausländerbeschäftigung und zwei unrechtmäßige Sozialleistungsbezüge. In sieben weiteren Fällen fehlten etwa Ausweisdokumente. Zwölf Ermittlungsverfahren wegen ausländerrechtlicher Verstöße wurden bereits eingeleitet. 

Gesetzliche Lohnuntergrenzen als Maßstab

Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind nicht erlaubt. 

Die bei den Baustellenkontrollen erhobenen Daten sollen nun mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen werden. Dabei arbeitet der Zoll eng mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden zusammen.