Sexuelle Gewalt: Nach zehn Jahren wegen Missbrauchs an 14-Jähriger verurteilt

Lange ging die heute 25-Jährige nicht zur Polizei. Nun wurde der Ex-Freund ihrer Mutter verurteilt. Die meisten angeklagten Fälle waren jedoch nicht mehr eindeutig zu beweisen.
Zehn Jahre nach dem Missbrauch der Tochter seiner damaligen Partnerin ist ein 62-Jähriger zu einer Geldstrafe von 11.500 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter am Landgericht Mönchengladbach hat sich der Mann aus Wermelskirchen zwischen 2014 und 2015 in mindestens sechs Fällen an der 14-Jährigen vergangen. Weitere der mehr als 110 angeklagten Taten waren dem Mann aus Sicht der Richter allerdings nicht zweifelsfrei zuzurechnen.
Die heute 25-Jährige hatte die Vorfälle im Prozessverlauf nicht mehr konkret zuordnen können. Sie hatte sich schon vor acht Jahren ihrem Freund anvertraut, aber erst vor vier Jahren Anzeige erstattet.
Gutachterin: Aussage des Opfers ohne Widersprüche
Die Aussagen der jungen Frau hatte eine psychologische Gutachterin als glaubwürdig eingestuft. Es habe keine Widersprüche und keine Hinweise auf Beeinflussungen oder Falschaussagen gegeben.
Die Mutter des Opfers hatte den Angeklagten im Mai 2012 fast 20 Jahre nach der Trennung wiedergetroffen und erneut eine Beziehung mit ihm begonnen. Auch nach der erneuten Trennung der beiden hielt die Tochter Kontakt zu dem Mann.
Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Der 62-Jährige hat im Prozess die Missbrauchs-Vorwürfe bestritten, den Körperkontakt zu dem Mädchen aber eingeräumt. Die Berührungen auch im Intimbereich seien Teil von Massagen und Streicheleinheiten gewesen. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.