Sprengstofffund an Berliner S-Bahnhof: 33-Jähriger vor Gericht

Acht Monate nach einem Sprengstofffund an einem Berliner S-Bahnhof muss sich seit Freitag ein 33-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn ein, mit seinem Komplizen, mit dem er einige Monate zuvor einen Geldautomaten gesprengt hatte, am Bahnsteig gewesen zu sein. Beide konnten damals fliehen, ließen jedoch einen mit Sprengstoff gefüllten Stoffbeutel zurück.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, gemeinsam mit dem Komplizen im Juli 2024 einen Geldautomaten einer Bank in Berlin-Karow gesprengt zu haben. Dabei sollen sie knapp 140.000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von fast 150.000 Euro verursacht haben. Bei der anschließenden Flucht vor der Polizei verloren sie eine weitere Ladung Sprengstoff.
Der Angeklagte gab in einer von seiner Verteidigung verlesenen Erklärung zu, an der Sprengung beteiligt gewesen zu sein. Den Komplizen habe er nur flüchtig gekannt. Dieser ist demnach mittlerweile verstorben – der 34-Jährige kam im November bei einer wohl von ihm selbst ausgelösten Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne ums Leben.
Seit der Kontrolle am S-Bahnhof Neukölln hatte der Angeklagte nach eigenem Bekunden keinen Kontakt mehr zu dem 34-Jährigen gehabt. Er habe erst in den Nachrichten von der Gefährlichkeit des Sprengstoffs erfahren und dass er sich selbst und eine große Zahl von Menschen in Gefahr gebracht habe. Das bereue er ernsthaft und aufrichtig, gab er in der Erklärung an.
Das gefährliche Sprengstoffgemisch war nach dem Fund am S-Bahnhof damals in einem Erdloch in einer nahen Grünanlage kontrolliert zur Explosion gebracht worden.
Der Angeklagte wurde im Februar 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Er trug laut Staatsanwaltschaft einen gefälschten Führerschein und einen manipulierten Pass bei sich. Auch das räumte er im Rahmen seiner Erklärung ein.
Im Einzelnen ist der 33-Jährige wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens, des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen angeklagt. Mit einem Urteil wird am Freitag kommender Woche gerechnet.