Landgericht Mosbach: Neuer Prozess gegen Anhänger der „Reichsbürger“-Szene

Das Landgericht Mosbach hat erneut Termine für einen Prozess gegen Anhänger der „Reichsbürger“-Szene wegen Waffenbesitzes angesetzt. Zum ersten Prozess Anfang Mai erschienen die Angeklagten nicht.
Das Landgericht Mosbach will von Ende Juli an erneut gegen fünf mutmaßliche Anhänger der „Reichsbürger“-Szene verhandeln. Zum Auftakt des zunächst geplanten Prozesses wegen unerlaubten Waffenbesitzes Anfang Mai waren die Angeklagten nicht erschienen. Der Prozessauftakt ist nun für den 28. Juli terminiert, wie das Gericht mitteilte. Der Prozess steht im Zusammenhang mit einem eskalierten Polizeieinsatz bei einem „Reichsbürger“ im badischen Boxberg im April 2022.
Wie das Gericht das Erscheinen der Angeklagten zum Prozessauftakt sicherstellen will, sagte eine Sprecherin zunächst nicht. Sie sitzen nicht in Untersuchungshaft. Im Mai hieß es vor Gericht, dass selbst die Verteidiger keinen Kontakt zu ihren Mandanten hätten.
Bekannter wurde wegen versuchten Mordes verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft den zwei Frauen und drei Männer vor, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Zudem sollen zwei der Angeklagten insgesamt 38 Cannabis-Pflanzen angebaut haben.
Die Waffen wurden demnach auf einem Areal in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden, auf dem es im April 2022 zu einem SEK-Einsatz gekommen war. Die Einsatzkräfte wollten das Haus eines „Reichsbürgers“ wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der damals Anfang 50-Jährige auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt.
Mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz
Die Angeklagten im Alter von 24 bis 52 Jahren sind laut Staatsanwaltschaft mit dem 2023 Verurteilten „freundschaftlich verbunden“. Sie hätten zusammen auf demselben Areal und teilweise im selben Gebäude gewohnt. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Bei einer Verurteilung – etwa wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Insgesamt sind in dem Verfahren fünf Termine angesetzt. Am 8. August könnte ein Urteil verkündet werden.
Die Szene der „Reichsbürger“ ist vielfältig. Gemeinsam haben sie, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter laut Verfassungsschutz im Jahr 2023 auf rund 4.000 gestiegen, bundesweit sind es etwa 25.000.