Tierschutz: VGH entscheidet: keine Tötung von Fischottern in Oberfranken

Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe: In Oberfranken dürfen keine Fischotter mehr getötet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine entsprechende Allgemeinverfügung außer Vollzug gesetzt.
In Oberfranken dürfen bis auf weiteres keine Fischotter mehr getötet werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München im Eilverfahren einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entsprochen, wie ein VGH-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur gegenüber bestätigte. Die Entscheidung sei unanfechtbar, heißt es in einer Mitteilung des VGH.
Damit habe der VGH eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken außer Vollzug gesetzt, die die Tötung der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen ermöglicht habe, sagte der Gerichtssprecher. Grund für die Entscheidung des VGH sei, dass die Allgemeinverfügung der Bayreuther Bezirksregierung „voraussichtlich rechtswidrig“ sei.
Unter anderem begründete der zuständige VGH-Senat seine Entscheidung damit, dass der Allgemeinverfügung eine nicht nachvollziehbare Prognose zum Wachstum der Fischotter-Populationen zugrunde liege. Außerdem könnten Schäden für die Fischereiwirtschaft in den entsprechenden Gebieten nicht sicher dem Fischotter zugerechnet werden.
„Klares Signal für notwendigen strengen Artenschutz“
DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „wichtigen Erfolg für den Schutz des Fischotters in Oberfranken“, der „ein klares Signal für den notwendigen strengen Artenschutz in Deutschland“ sende: „Der Konflikt zwischen Fischzucht und Fischotterschutz lässt sich nicht durch Abschüsse lösen. Das Ziel muss ein konstruktiver Dialog für nachhaltige Lösungen auf beiden Seiten sein.“
Die Regierung von Oberfranken hatte im Februar eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach in Ausnahmefällen die Tötung von Fischottern in den Landkreisen Bayreuth, Hof und Wunsiedel erlaubt wird. Es musste jedoch zuvor ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Dagegen war die DUH vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth per Eil-Antrag vorgegangen – und war vorerst gescheitert.
Der Fischotter erhitzt schon seit Jahren die Gemüter: Die Tierart gilt als bedroht und ist daher streng geschützt. Zugleich leidet die Teichwirtschaft leidet unter Schäden an ihren Beständen. Die Staatsregierung reagierte mit der Möglichkeit, wenige Tiere entnehmen zu lassen.