Kriminalität: Schießerei in Frankfurt: BGH verwirft Revision zweier Männer

Zwei Männer wollen Geld eintreiben – allerdings ohne Erfolg. Sie werden verurteilt und wehren sich mehrmals. Allerdings auch das nun erfolglos.
Nach einer Schießerei im Mai 2019 in der Frankfurter Innenstadt waren zwei Männer verurteilt worden – nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der beiden bereits Verurteilten verworfen. Das Urteil von je zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung des Landgerichts Frankfurt ist somit rechtskräftig, wie der BGH mitteilte.
Nach Ansicht des Landgerichts hatten die beiden Männer, ehemalige Mitglieder der Frankfurter Rockerszene, im Mai 2019 erfolglos versucht Geld in der Innenstadt der Mainmetropole einzutreiben. Um ihre Drohungen zu unterstreichen, hätten sie auch eine Schusswaffe eingesetzt. Im Außenbereich einer Gaststätte gab einer der beiden quer über eine Straße in Richtung der Gaststätte acht Schüsse auf den Boden und in die Luft ab. Ein Kontrahent erlitt dabei eine Verletzung durch einen Streifschuss.
Die beiden waren bereits im Jahr 2020 zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf. Im zweiten Rechtsgang verwarf der BGH ihre Revision allerdings nun.