Erstes Mal Steuererklärung: Wer bin ich und wenn ja, warum Anlage N?

Im Leben gibt es viele Dinge, die man noch nie gemacht hat: Bullenreiten, Bungee-Jumping … oder die Steuererklärung. Unser Autor traut sich endlich. Und erklärt die Basics.
Wenn der 31. Juli näher rückt, werde ich stiller. Immer öfter hört man dieser Tage dieses eine schreckliche Wort: Steuererklärung. Wenn es fällt, weiß ich nichts zu sagen und halte den Mund. Denn: Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Eine kleine Schande für mich und Tausende Euro für den Staat, die mir in den letzten Jahren entgangen sind.
Schluss damit! Dieses Jahr will und werde ich sie machen. Auch wenn ich keine Ahnung habe, keine Lust, auch wenn sich in mir alles sträubt, überhaupt anzufangen, mich schlau zu machen, was eine Steuererklärung eigentlich ist.
Also, rein da, los geht’s!
Was bedeutet „Steuererklärung“?
Wer, so wie ich, noch nie eine Steuererklärung gemacht hat, muss sich zuerst fragen: Was ist das überhaupt?
Bevor man eine einfache Antwort findet, wird es noch mal komplizierter. Denn mit „Steuererklärung“ ist eigentlich „Einkommensteuererklärung“ gemeint.
Deren offizielle Definition lautet: Die Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt.
Zum Verständnis hilft das null. Einfach erklärt: Du erzählst dem Finanzamt, was du verdient hast und welche Kosten du hattest. Das Finanzamt rechnet dann aus, ob und wie viel Steuer du zahlen musst. Manchmal hast du zu viel vorausgezahlt, dann bekommst du Geld zurück. Manchmal musst du noch etwas nachzahlen.
Diese tatsächliche Erklärung erfolgt über verschiedene Formulare, die man zum Glück schon lange nicht mehr analog ausfüllen muss.
Schritt 1: bei Elster registrieren
Der erste praktische Schritt: Anmeldung beim staatlichen Steuerportal Elster. Als ich Leuten leicht beschämt, leicht stolz erzähle, dass ich mich gerade das erste Mal bei Elster anmelde, sind die Reaktionen ziemlich einhellig.
„Horror“
„Mein Erzfeind“
„Die traurigste App der Welt“
Eine Kollegin erzählt, sie habe bei der Benutzung geweint. Einem Kollegen gelang nicht mal die Anmeldung. Meine Lust aufs digitale „Steuermachen“ schmälert das nicht. Ich finde es lustig, dass ein Programm, das helfen soll, Geld zurückzubekommen, heißt wie ein diebischer Vogel.
Elster ist eine Abkürzung und steht für elektronische Steuererklärung. Die Anmeldung läuft entgegen aller Erwartung reibungslos.
Dafür brauche ich nur:
meine Steueridentifikationsnummerdie App Nect Walletdie App ElsterSecure
Registrieren kann man sich auf der Website elster.de. Trotz meines Optimismus erwarte ich bei jedem Schritt eine Hürde, die dann doch nicht kommt. Die Identifizierung per Personalausweis mit der App Nect Wallet klappt auf Anhieb, auch ElsterSecure funktioniert sofort.
Die Website von ELSTER
© stern
Hab‘ ich was falsch gemacht?
Schritt 2: „Einkommensteuererklärung starten“
„Das ist alles doch kein Klacks“, denke ich dann zum ersten Mal, als ich nach der Anmeldung auf „Einkommensteuererklärung starten“ klicke.
Ein Anlageassistent führt mich zu einem mehrseitigen Fragebogen. Habe ich Kinder? Nein. Beziehe ich eine Rente im Inland? Nein. Und im Ausland? Auch nicht. Obwohl ich keine Ahnung habe, kann ich alle Fragen ohne Probleme beantworten.
Ihr Zweck: Anhand meiner Antworten bestimmt der Assistent, welche Anlagen, also welche Formulare, ich ausfüllen muss.
Bei mir sind es:
der Hauptvordruck, in dem man die allgemeinen Angaben zur Person wie Veranlagungsart, Bankverbindung und Antrag für Arbeitnehmer-Sparzulage eingibtdie Anlage Vorsorgeaufwand, in der man unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingibtdie Anlage Sonderausgabe, in der man zum Beispiel Aufwendungen für gezahlte oder erstattete Kirchensteuer oder Spenden und Mitgliedsbeiträge eingibtund die Anlage N, in der man Angaben zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit macht.
Und weiter!
Schritt 3: Steuern erklären
Jetzt geht’s ans Eingemachte. Ich straffe mich und öffne den Hauptvordruck. Zunächst überprüfe ich noch einmal alle Angaben, die ich bereits gemacht habe. Steuer-ID stimmt, Name, Adresse und Bankverbindung auch.
Ich klicke mich durch die Eingabemasken für den „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ und „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“, schlage Begriffe nach und suche Beträge in meiner Lohnsteuerbescheinigung.
Beim Ausfüllen der „Anlage N“ gebe ich fast auf. Das ist das zentrale Formular für Arbeitnehmer. Dort können sie Angaben zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sowie zugehörigen Werbungskosten machen.
Besonders wichtig ist hier: Alle Beträge müssen exakt aus der Steuerbescheinigung übernommen werden. Sonst gibt’s bei der Prüfung später Probleme. Was die Werbungskosten angeht: Standardmäßig zieht das Finanzamt den Arbeitnehmerpauschbetrag vom Einkommen ab.
Liegen die eigenen „beruflich veranlassten Ausgaben“ (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Umzugskosten, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung) darüber, sollte man diese einzeln aufführen – dann erhält man eine höhere Steuererstattung.
Als ich mit der „Anlage Sonderausgabe“ und meinen Nerven am Ende bin, prüft Elster meine Eingaben und meldet: „Es sind noch Fehler vorhanden.“ Ich klappe meinen Laptop zu. Bis zum 31. sind es ja noch ein paar Tage.