Schutzmaßnahmen: Mit Sperrzonen und Schutzzäunen gegen die Schweinepest

Bislang sind in NRW 40 Tiere an der Afrikanischen Schweinepest gestorben. In drei Kreisen gibt es Restriktionen. Die Landwirtschaftsministerin verteidigt die Maßnahmen. Nun werden Schutzzäune gebaut.
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat die Errichtung von Schutzzäunen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein begonnen. Mobile und feste Zaunanlagen seien zusammen mit der bereits erfolgten Einrichtung von Sperrzonen wichtige Bausteine zur Eindämmung der Tierseuche, sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) in Olpe. Die Zäune sollen verhindern, dass Wildschweine aus den betroffenen Gebieten abwandern und sich die Tierseuche ausbreiten kann.
Bisher bei 40 Wildschweinen ASP nachgewiesen
Vor rund einem Monat war in einem dicht bewaldeten Gebiet des Ortes Kirchhundem im Sauerland (Kreis Olpe) erstmals in NRW ASP bei verendeten Wildschweinen festgestellt worden. Laut Landwirtschaftsministerium sind inzwischen rund 40 Wildschwein-Kadaver positiv auf ASP getestet worden – allesamt gefunden im Kreis Olpe und im Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein.
Im angrenzenden Hochsauerlandkreis gelten seitdem zur Eindämmung der Schweinepest ebenfalls bestimmte Schutzmaßnahmen, auch wenn dort noch kein ASP-Fall aufgetreten ist.
Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich
Eine ASP-Infektion verläuft für Haus- und Wildschweine meist tödlich. Für andere Tiere und Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Schweinehalter im Land hoffen, dass das Virus eingedämmt werden kann. Erkrankt ein Hausschwein, so muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden.
Sperrzonen I und II
In den betroffenen Gebieten im Südosten von NRW sei aus einer zunächst eingerichteten „Infizierten Zone“ Anfang Juli eine Sperrzone II geworden, mit einer zusätzlichen Sperrzone I als Pufferareal, schilderte die Ministerin. „Eine Ausbreitung der Tierseuche über die Sperrzone II hinaus hat bis heute nicht stattgefunden.“
Die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein haben den Angaben zufolge schon mehrere Kilometer Zäune an einigen Stellen in der Sperrzone II errichtet. Die betroffenen Gebiete gehören zu den waldreichsten Gebieten in NRW, steile Hänge und tiefe Taleinschnitte machten den Zaunbau herausfordernd.
Landwirtschaftsministerin verteidigt Einschränkungen
Die CDU-Politikerin verteidigte die Maßnahmen im Südosten des Landes. Sie höre aus den betroffenen Kreisen von Sorgen bei den Menschen – etwa, wie es mit geplanten Veranstaltungen ausschaue oder der Nutzung beliebter Wege, sagte Gorißen dem Sender WDR5. „Da gibt es natürlich die ein oder andere Einschränkung.“ Es handele sich aber um wichtige Schutzmaßnahmen, um die Seuche in den Griff zu bekommen.
Wenn es die Vorgabe gebe, auf den Waldwegen zu bleiben und Hunde anzuleinen, dann sei das „sehr angemessen“, unterstricht die Ministerin. Würden Wildschweine durch unbedachte Aktionen aufgeschreckt und vertrieben, dann werde die Seuche ins Land hinausgetragen. „Das ist hochgefährlich.“
Für Waldbesucher sollen Tore errichtet werden
Für die Zäune stellt die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft (WSVG) das technische Material bereit, die die Schutzzäune auch kontrollieren und instand halten werde, hieß es beim Landwirtschaftsministerium. Für Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Jagdausübungsberechtigte und für die Land- und Forstwirtschaft sollten Tore oder Überfahrrampen installiert werden.
Für Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung sind die Kreise zuständig, die mit dem Land in engem Kontakt stehen. Das Land informiert den Bund, der die EU-Kommission über aktuelle Lage und Schutzmaßnahmen informiert.
Allgemeinverfügungen gelten in drei Kreisen
Einschränkungen sind in Allgemeinverfügungen der drei Kreise dargelegt: So gibt es Regelungen für die Jagd oder die Forstwirtschaft, Bürger sollen im Bereich der Sperrzonen ausgewiesene Wege nicht verlassen, Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Alles, was zur Ausbreitung des Virus führen könnte, solle unterlassen werden, schilderte ein Sprecher des Hochsauerlandkreises auf dpa-Anfrage.
Im Hochsauerland habe das Veterinäramt daher den für den 10. Oktober beantragten Rothaarsteig-Marathon nicht genehmigen können, da die geplante 42-Kilometer-Strecke vollständig durch die Sperrzone Wald führe, erläuterte der Sprecher. Mehrere Medien hatten über den Ausfall des Sportevents mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden berichtet. Laut Kreis-Sprecher gibt es aber kein grundsätzliches Verbot, jeder Fall werde im Hochsauerland einzeln geprüft – bisher habe man stets eine einvernehmliche Lösung gefunden.
Ähnlich hatte am Vortag der Landrat des Kreises Olpe, Theo Melcher, im WDR-Fernsehen erklärt, dass bislang keine Veranstaltungen wegen der Schweinepest verboten worden seien. Wohl aber seien Veranstaltungen „nicht durchgeführt“ worden, nachdem „durch fachlichen Rat“ erkannt worden sei, dass das Risiko zu groß sei.