Datenschutz: 50 Millionen Deutsche können Tausende Euro von Facebook fordern – so geht’s

Immer mehr Nutzer klagen gegen Metas weitreichende Spitzel-Praxis – und bekommen hohe Schadensersatzzahnlungen zugesprochen. So kommen Sie am einfachsten an das Geld.
Was haben Sie vor zwei Tagen im Netz gelesen und gekauft? Meta, Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp, weiß das oft ziemlich genau. Doch zunehmend entscheiden Gerichte gegen die Datensammelei und sprechen Betroffenen Schadensersatz zu – bis zu 10.000 Euro. Stiftung Warentest hat nun zusammengefasst, wie man am besten vorgehen sollte.
Wie sehr die Meta-Dienste ihre Nutzer überwachen, ist den meisten Menschen wohl gar nicht bewusst. Über verschiedene Schnittstellen können Apps und Webseiten Daten über Meta-Nutzer sammeln und diese an den Konzern weitergeben. Im Gegenzug erhalten sie selbst zusätzliche Informationen über die Nutzer. Meta kann auf diese Weise Nutzer auch dann weiterverfolgen, wenn diese andere Webseiten öffnen – und weiß deshalb unter Umständen auch, was Sie shoppen, welche Serien Sie schauen und für welche Produkte oder Themenfelder Sie sich außerhalb von Instagram, Facebook und Whatsapp interessieren. Dabei finden sich die Trackingtools auch auf Erotik-Shops, Gesundheits-Portalen und Datingseiten und geben Meta darüber intimste Einblicke.
Meta sammelt Daten – aber darf der Konzern das?
Das Problem dabei: Eigentlich darf Meta das nicht. Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, sieht vor, dass europäische Internetnutzer der Sammlung ihrer Daten explizit zustimmen müssen – und zwar bei der entsprechenden Webseite. Trackt Meta jedoch Daten von externen Seiten, darf der Konzern diese eigentlich nicht speichern, selbst wenn die Nutzer der betroffenen Seite der Sammlung zugestimmt haben, glauben deshalb viele Rechtsexperten. Meta selbst argumentiert, sich an geltendes Recht zu halten.
Gerichte haben den Vorwurf eines Fehlverhaltens zuletzt allerdings immer wieder bestätigt. Die größte Wucht könnte ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 4. Juli entfalten: Der betroffene Nutzer musste vor Gericht nicht mal aussagen, auch einen konkreten Schaden musste er nicht nachweisen. Schon die abstrakte Gefahr eines „Total-Profilings“ durch Meta reichte dem Gericht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu sehen. 5000 Euro bekam der Kläger zugesprochen. Und: Nach Informationen von „BR24“ betonte das Gericht selbst, dass diese Entscheidung zum Präzedenzfall werden könnte. Damit stünde das auf personalisierter Werbung basierende Geschäftsmodell Metas in der EU auf dem Prüfstand. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
So können Sie Schadensersatz von Meta fordern.
Um selbst Ansprüche erheben zu können, müssen Sie bloß ein Konto bei Instagram oder Facebook haben. Stiftung Warentest empfiehlt, eine Schadensersatzforderung direkt an den Konzern zu stellen und bietet dafür auch einen Musterbrief an. Da Meta einer solchen Forderung kaum nachkommen wird, muss man die Ansprüche danach allerdings anwaltlich durchsetzen. Warentest geht bei einem Streitwert von 9000 Euro von Kosten von bis zu 4837 Euro aus – nur für die erste Instanz.
Damit geht man ein gewisses Risiko ein. Von etwa 1500 Verfahren der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen gegen Meta waren nach Angaben von Stiftung Warentest zwar 500 erfolgreich und erreichten bis zu 10.000 Euro Schadensersatz. Knapp 1000 Klagen scheiterten allerdings. Zudem ging Meta gegen die Entscheidungen vor. Man muss also damit rechnen, auch noch weitere Instanzen ausfechten zu müssen, was die Kosten weiter erhöht. Warentest empfiehlt daher eine Rechtsschutzversicherung.
Eine weitere Variante minimiert das Risiko auf Null – aber senkt auch die möglichen Einnahmen: Manche Dienstleister kaufen die Ansprüche pauschal auf und klagen sie dann selbst ein. Damit übernehmen sie das Risiko, aber eben auch die Aussicht auf hohe Zahlungen. Die Betroffenen haben ihr Geld indes sicher: 50 Euro zahlt etwa der mit dem bekannten Anwalt Christian Solmecke zusammenarbeitende Dienst Privacyreclaim.