Elektroschockpistolen: Bundespolizei soll flächendeckend Taser einsetzen dürfen

Sie verursachen Schmerzen und der Gegner wird kurzzeitig wie gelähmt: Taser sind in der Polizeiarbeit umstritten. Bundesinnenminister Dobrindt will sie anschaffen und legt einen Gesetzentwurf vor.
Bundespolizisten sollen künftig flächendeckend sogenannte Taser einsetzen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor, den das Bundeskabinett heute beschließen will. „Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. „Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden.“
Ein Taser ist ein Gerät, mit dem Elektroschocks aus etwas Distanz abgegeben werden, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen. Dadurch wird ein Mensch in der Regel handlungsunfähig. Die Waffen sind umstritten, da Taser beim Einsatz gegen Menschen etwa mit Herzerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen zu gesundheitlichen Folgen führen können.
Der Gesetzentwurf unterstreicht die präventive Wirkung der Geräte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern schon angekündigt, mit dem Gesetzentwurf soll dafür nun auch Rechtssicherheit geschaffen werden.
„Der Taser ist das richtige Einsatzgerät, um genau an der Schnittstelle zwischen Schlagstock als Nahwaffe und der Pistole als Fernwaffe zu wirken“, sagte Dobrindt zuletzt.