Schwangerschaftsabbruch: Union uneins bei Kostenübernahme für Abtreibungen

Sollen mehr Frauen von einer Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen profitieren können? Aus der Union kommen unterschiedliche Signale.

In der Union gibt es Unstimmigkeiten über eine mögliche Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger wandte sich gegen eine Ausweitung, die zuvor Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als denkbar bezeichnet hatte. 

„Eine über die heutigen Regelungen hinausgehende Kostenübernahme durch die Krankenkassen halte ich persönlich für verfassungsrechtlich fragwürdig und würde die Norm des Paragraf 218 meiner Meinung nach unterhöhlen“, sagte Pilsinger der „Süddeutschen Zeitung“. „Eine Abschaffung oder Aufweichung des Paragraf 218 wird es mit der Union nicht geben“, betonte Pilsinger, der auch stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist. 

Erweiterung der Kostenübernahme im Koalitionsvertrag vereinbart

Warken hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, bereits jetzt bestehe die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn die Indikation dafür gegeben sei oder die Kosten eines Abbruchs die Schwangere überforderten. Die CDU-Politikerin fügte hinzu: „Denkbar ist, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür muss der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden.“

Das entspricht dem Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“