Prozesse: Rechtsextremistin Liebich beschäftigt weiter die Justiz

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Jetzt hat sie eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe hat die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ihre Anwältin werde die Beschwerde am Montag in Karlsruhe einreichen, schrieb Liebich auf X. Die 54-Jährige muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.
Das OLG hatte im Mai eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichtes Halle als unbegründet verworfen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – zunächst vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtskraft der Verurteilung bleibt erstmal unberührt
Eine Verfassungsbeschwerde ändere an der Rechtskraft des Urteils zunächst einmal nichts, sagte Benedikt Bernzen, Sprecher der zuständigen Vollstreckungsbehörde – der Staatsanwaltschaft Halle. Das bedeutet, die Justizbehörden arbeiten derzeit weiter daran, dass Liebich die Haftstrafe demnächst antreten muss. Sobald alle Akten vollständig vorliegen, werde geprüft, welche Justizvollzugsanstalt für die Person Liebich die richtige ist. Wegen ihres Wohnsitzes werde es ein Gefängnis in Sachsen sein.
Wann sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Liebichs Beschwerde befassen wird, ist noch offen. Wie lange es dauert, bis eine Entscheidung getroffen werde, hänge immer vom Einzelfall ab, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen
Liebich ist vor allem durch regelmäßige Demonstrationen bekanntgeworden, die seit 2014 oft auf dem Marktplatz in Halle veranstaltet wurden. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos.
Im Juli hatte das Landgericht Leipzig ein Berufungsverfahren gegen Liebich und drei Mitangeklagte in einem anderen Fall vorläufig eingestellt. Dabei ging es um ein Gerangel mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig.