„Walking Dead“-Star Norman Reedus‘ Sohn: Wegen Körperverletzung vor Gericht

Der Sohn von „Walking Dead“-Star Norman Reedus soll eine Frau gewürgt, verletzt und belästigt haben. Ein „Missverständnis“, beteuert Mingus.

Der Sohn von „Walking Dead“-Star Norman Reedus (56) plädiert nach seiner Verhaftung wegen Körperverletzung auf nicht schuldig. Mingus Reedus wird wegen einer angeblichen Auseinandersetzung mit einer Frau am 23. August in fünf Punkten angeklagt, darunter Körperverletzung und schwere Belästigung.

Der 25-Jährige wurde am Samstag gegen 8:40 Uhr in Manhattan festgenommen, nachdem es in der Nacht zuvor zu einer Auseinandersetzung mit einer 33-jährigen Frau gekommen sein soll. Er wurde schließlich wegen Körperverletzung sowie vier weiteren Anschuldigungen, darunter schwere Belästigung und rücksichtsloses Verhalten, festgenommen.

Der Sohn von Norman Reedus und Model Helena Christensen (56) beteuerte laut Unterlagen, die „Entertainment Weekly“ einsehen konnte, bei einer Gerichtsverhandlung am selben Tag seine Unschuld.

Das namentlich nicht genannte Opfer behauptet, Reedus habe seine Hände um ihren Hals gelegt und sie gewürgt, ihr mit der Faust gegen das rechte Bein geschlagen und sie zu Boden geworfen, berichtet „TMZ“ den Tathergang. In einem Video von der Verhaftung des Schauspielersohnes, das von der „New York Post“ veröffentlicht wurde, bezeichnete er die Vorwürfe als „Missverständnis“.

„Trotz der Aussagen des Staatsanwalts vor Gericht haben sie sich dafür entschieden, Mingus wegen geringfügiger Delikte anzuklagen“, betonte Reedus‘ Anwältin Priya Chaudhry gegenüber „Entertainment Weekly„. „Das spricht für sich. Ebenso wichtig zu erwähnen ist, dass der Richter Mingus auf eigene Verantwortung freigelassen hat, ohne Kaution und ohne Aufsicht. Diese bedeutende gerichtliche Entscheidung verstärkt die Wirkung: Mingus gilt als unschuldig.“ Wenn die Fakten ans Licht kommen, werde seine Unschuld bewiesen.

Es ist nicht die erste Anzeige wegen Körperverletzung

Bereits im Jahr 2021 wurde das schauspielernde Model wegen Körperverletzung angeklagt, nachdem es zu einer Auseinandersetzung mit einer 24-Jährigen gekommen war. Die Frau teilte der Polizei damals mit, dass sie eine Verletzung unter ihrem linken Auge davongetragen habe. Die Anklage wurde schließlich auf ungebührliches Verhalten herabgestuft und man einigte sich auf einen Vergleich. Reedus wurde unter Auflagen freigelassen und zu fünf privaten Beratungssitzungen verurteilt.

Mingus Reedus wird nun voraussichtlich am 26. August erneut vor Gericht erscheinen müssen.