Prozess: Eltern wegen Missbrauch zu mehr als drei Jahren verurteilt

Ein Elternpaar musste sich vor dem Frankfurter Landgericht wegen des Missbrauchs ihres eigenen Babys verantworten. Nun fiel ein Urteil.
Das Landgericht Frankfurt hat ein Elternpaar wegen des sexuellen Missbrauchs ihres Babys und des Besitzes sowie der Verbreitung von Kinderpornografie zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Mann und die 28-jährige Frau in ihrer Frankfurter Wohnung den Jungen mehrere Male im Intimbereich in sexueller Weise berührt und dies mit dem Handy aufgenommen haben. Insbesondere die Mutter verschickte demnach die Videos und Bilder an Familienmitglieder. Das Kind war zum frühesten Zeitpunkt der Taten im November 2021 zwei Monate alt, die Taten zogen sich über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.
Laut der Verteidigung der Eltern waren sich die beiden keines Unrechts bewusst. Die Mutter habe keine eigene sexuelle Motivation bei den Handlungen gehabt und habe gedacht, dass was sie tut sei „normal“, erklärte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Heute sei sie sich ihrer strafbaren Handlungen bewusst. Unter anderem die Präsentation der Geschlechtsteile des Sohnes sei aus „Freude und Stolz“ geschehen. Beide Elternteile brachen in Tränen aus, als die Verteidiger ihre Plädoyers vortrugen.
Die Vorsitzende Richterin erläuterte in der Urteilsbegründung, es sei schwer nachvollziehbar, dass zwei erwachsene Menschen „nicht mitbekommen haben sollen, dass Kinderpornografie nicht erlaubt ist“. Auch sei die eigene Familie kein rechtsfreier Raum.
Verteidigung beantragte mildere Strafen
Die Verteidigung der Angeklagten beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe „von nicht über drei Jahren“. Beide spürten durch den Entzug ihrer insgesamt vier Kinder und der mehr als fünf Monate andauernden Untersuchungshaft bereits täglich die Konsequenzen ihrer Taten. Für den Vater des Kindes beantragte sein Verteidiger eine Strafe die bewährungsfähig ist – also zwei Jahre nicht übersteigt.
Die Angeklagte erklärte in ihrem letzten Wort, dass es ihr leidtue und sie mit Suizidgedanken kämpfe, weil ihre Kinder nicht mehr bei ihr sind. „Niemals wollte ich meinem Baby schaden“, sagte sie. Ihr Mann sagte, dass er seine Taten zutiefst bereue.
Zufälliger Fund der Videos und Bilder
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für den Angeklagten und eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten für seine Frau gefordert. Die Staatsanwältin betonte, es sei absurd, dass das Elternpaar in den Videos und Fotos keinen sexuellen Missbrauch sehen wollte.
Die kinderpornografischen Aufnahmen waren zufällig während einer Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs gefunden worden. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.