Rechtsextremistin: Marla-Svenja Liebich nicht zur Haft angetreten – Fahndung

Bis zum Abend sollte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch sie kommt nicht.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten und wird deshalb nun von den Behörden gesucht. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt. 

Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, „dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat“, sagte ein Polizeisprecher am Freitagabend vor Journalisten in Chemnitz, darunter eine Reporterin der Nachrichtenagentur AFP. Die Versammlung, zu der sich insbesondere rechtsextreme Unterstützer Liebichs angekündigt hatten, wurde demnach aufgelöst.

Liebich wegen Volksverhetzung verurteilt

Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota „aus operativtaktischen Gründen“ keine Angaben. Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden – damals noch als Sven Liebich.

Nach dem rechtskräftigen Urteil zu 18 Monaten Haft im Gefängnis Chemnitz hatte die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen. Grundsätzlich werden Männer und Frauen in Gefängnissen getrennt untergebracht, so sieht es das sächsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen“.

Wegen Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags ist in Deutschland zuletzt eine heftige Debatte entbrannt. In den vergangenen Tagen wurde verstärkt über die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und die mögliche Unterbringung von Liebich in einem Frauengefängnis diskutiert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beispielsweise fordert eine Reform des Gesetzes, um Missbrauch zu vermeiden. Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte, das Gesetz in seiner jetzigen Form „enthalte Schwächen, die zu gezieltem Missbrauch führen könnten“. LGBTQ-Aktivisten argumentieren, dass eine Aufhebung des Gesetzes zu mehr Diskriminierung führen würde.

Marla-Svenja Liebich ließ Namen und Geschlechtseintrag ändern

Kurz nach Inkrafttreten des von der früheren Ampelkoalition verabschiedeten Sebstbestimmungsgesetzes hatte der bis dahin unter dem Vornamen Sven lebende Liebich Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen. Dabei steht der Verdacht im Raum, der Rechtsextremist, der nun Lippenstift, goldene Ohrringe und ein Oberteil mit Leopardenmuster trägt, habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen und damit in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.

Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich aus der Vergangenheit vor allem durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen Liebich vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine prorussische Positionen propagierte. Auch in Verfassungsschutzberichten des Landes Sachsen-Anhalt tauchte Liebich wiederholt auf.

Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Bei dem Berufungsprozess am Landgericht Halle trat der Angeklagte noch als Sven Liebich auf.

Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung.

Durch das zum 1. November in Kraft getretene Gesetz sind Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten oder Gerichtsentscheidungen möglich. Nötig ist nur noch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Die Motive Liebichs sind bisher unklar. Beobachter etwa von Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten in der Vergangenheit den Verdacht, dass es sich um eine gegen das neue Gesetz gerichtete rechtsextremistische Provokation handeln könnte. Homosexuellen-, Queer- und Transsexuellenfeindlichkeit sind wichtige Mobilisierungsthemen für die rechtsextremistische Szene.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt.