Katholische Kirche: Aufarbeitung von Missbrauch: Kommission sieht weiter Hürden

Wie wurde sexueller Missbrauch in drei norddeutschen Bistümern ermöglicht oder vertuscht? Die Aufarbeitung kommt laut einer Kommission voran. Doch es gibt auch Blockaden, die die Arbeit ausbremsen.
Drei Jahre nach Start zieht die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück eine gemischte Bilanz. Es gebe zwar Fortschritte, teilweise aber auch weiterhin erhebliche Hindernisse, teilte das Gremium in seinem zweiten Zwischenbericht mit.
Erzbistum Hamburg verweigert Herausgabe von Daten
Ein zentrales Problem bleibe der Zugang zu Unterlagen und Daten. Während in Hildesheim und Osnabrück gewisse Fortschritte erzielt worden seien, verweigere das Erzbistum Hamburg bislang die Herausgabe relevanter Daten mit Hinweis auf den Datenschutz.
Diese Argumentation hält die Kommission „nicht für tragfähig“. Sie leitete deshalb eine gerichtliche Klärung ein, über die nun das Interdiözesane Datenschutzgericht entscheiden soll. Auch in den beiden anderen Bistümern seien angeforderte Daten bisher nicht vollständig strukturiert übergeben worden.
Wissenschaftliche Untersuchungen in alle drei Bistümern
Nach Angaben der Aufarbeitungskommission haben alle drei Bistümer wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. In Hildesheim sei 2025 eine große Studie angelaufen, die Betroffene eng einbinde. In Osnabrück sei 2024 eine Studie abgeschlossen worden, die systemische Pflichtverletzungen klar benannt habe. In Hamburg gebe es mit der sogenannten Mecklenburg-Studie erste Ergebnisse zum Zeitraum 1946 bis 1989.
Unterschiede sieht die Kommission auch bei der Erinnerungskultur. Hildesheim habe ein Konzept entwickelt, dessen Umsetzung jedoch stocke. In Osnabrück sei eine neue Arbeitsgruppe gegründet worden, die mit Betroffenen arbeite. Hamburg verfüge bislang über keine institutionalisierte Form des Gedenkens.
Bericht: „Transparenz, Verantwortung und Würde für Betroffene“
Die Kommission empfiehlt, datenschutzrechtliche Blockaden zu überwinden, die wissenschaftlichen Studien fortzuführen und die Beteiligung Betroffener verbindlicher zu gestalten. „Maßstab jeder Aufarbeitung bleibt: Transparenz, Verantwortung und Würde für die Betroffenen“, heißt es in dem Bericht.
Die Aufarbeitungskommission wurde 2022 eingerichtet, um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den drei norddeutschen Bistümern unabhängig zu begleiten. Der Kommission gehören zehn Mitglieder an, darunter Vertreter des gemeinsamen Betroffenenrats sowie Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung.




