Tierseuche: Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab 30. Oktober gilt eine Stallpflicht. Was das für Züchter und Hobbyhalter bedeutet.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Saarland vom 30. Oktober an als erstes Bundesland eine Stallpflicht für Geflügel. Diese Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit.

Veranstaltungen mit Geflügel untersagt

„Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise“, hieß es. Die Allgemeinverfügung besage, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht werden müssten, teilte die Behörde mit.

Alternativ könnten sie unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehe. Zudem seien Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gelte auch für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde vom Umweltministerium und dem Landesamt kontrolliert.

Strenge Kontrollen und Bußgelder

Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. 

Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gelte als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es. „Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall.“