Urteil: Pflegekraft verurteilt – 5.500 Euro mit EC-Karte erschlichen

Mit EC-Karte und PIN vertraute ein Patient seiner Pflegerin – doch sie hatte andere Pläne. Was das Gericht dazu sagt.

Das Amtsgericht Halle hat eine Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes wegen Computerbetrugs zulasten eines Patienten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Altenpflegerin wurde in sieben Fällen von Oktober bis November vergangenen Jahres schuldig gesprochen, teilte das Gericht mit. 

Der Geschädigte habe der Angeklagten seine EC-Karte nebst PIN mit der Bitte übergeben, Bargeld von seinem Konto abzuheben. Die Angeklagte ließ sich die vereinbarte Summe auszahlen und übergab das Geld dem Mann. Allerdings behielt sie den Angaben nach seine EC-Karte und hob in der Folgezeit mehrfach Bargeld für eigene Zwecke ab.

Sie habe sich so einen Betrag in Höhe von 5.500 Euro erschlichen. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und setzte diese – auch vor dem Hintergrund des umfassenden Geständnisses der Angeklagten – zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.