Neuerung der Banken: Was Steuerzahler beachten müssen

Künftig müssen Überweisungsempfänger und IBAN zusammenpassen: Eine Änderung, die Konsequenzen hat für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz.

Steuerzahler in Rheinland-Pfalz müssen künftig den exakten Empfänger bei Überweisungen an das Finanzamt angeben. Wie das Landesamt für Steuern mitteilte, muss dieser „Finanzamt Idar-Oberstein“ lauten. Andere Empfängernamen könnten für Verzögerungen oder Fehlüberweisungen sorgen. 

Hintergrund ist, dass Banken ab dem 5. Oktober bei Überweisungen innerhalb der EU prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.