Attentat in Magdeburg: Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Wer führt den Prozess?

Sechs Tote, mehr als 300 Verletzte: Nach dem Weihnachtsmarkt-Anschlag in Magdeburg könnte der Prozess gegen den Attentäter bald starten. Die Frage ist nur: vor welchem Gericht?
Mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt muss sich jetzt erneut die Bundesanwaltschaft beschäftigen. Das Landgericht Magdeburg hat das Verfahren nach eigenen Angaben dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vorgelegt. Nach Auswertung der Akten sei man zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handelt, hieß es in einer Mitteilung. Es handele sich um Straftaten, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage gegen Taleb A. erhoben, einen 50 Jahre alten Arzt aus Saudi-Arabien. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast zu sein. Dabei wurden sechs Menschen getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt.
Prozess könnte Mitte Oktober starten
Für das weitere Verfahren gibt es nach Angaben des Landgerichts jetzt zwei Möglichkeiten: Übernimmt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Strafverfolgung, würde der Prozess nicht vor dem Landgericht Magdeburg, sondern vor dem Oberlandesgericht Naumburg durchgeführt.
Lehnt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Übernahme ab, wird das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg weitergeführt. Sollte der Generalbundesanwalt die Übernahme ablehnen, könnte die Hauptverhandlung nach Ansicht des Landgerichts am 22. Oktober in Magdeburg beginnen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Anklagebehörde für die Strafverfolgung von Staatsschutzdelikten wie Terrorismus oder Spionage sowie Straftaten nach dem Völkerstrafrecht zuständig.
In manchen Fällen kann sie auch beim Verdacht etwa auf Mord, Totschlag, Geiselnahme oder schwerer Brandstiftung die Ermittlungen übernehmen – nämlich wenn die Tat eine sogenannte besondere Bedeutung hat und eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik oder ihrer Verfassungsgrundsätze gegeben ist.
Wenn die Strafverfolgung in Karlsruhe liegt, wird eine Anklage direkt am Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts (OLG) erhoben und nicht an einem Landgericht verhandelt und entschieden.
GBA lehnte Übernahme kurz nach dem Anschlag ab
Nach dem Anschlag im Dezember stand schnell die Frage im Raum, ob die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernimmt. Am Ende fehlte damals aber der „spezifische Staatsschutzhintergrund“, wie Generalbundesanwalt Jens Rommel im Januar im SWR erklärte.
Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel damals. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“ haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Interimsgebäude für Prozess
Derzeit wird der Prozess gegen den Attentäter Taleb A. vorbereitet. In Magdeburg steht eine eigene Leichtbauhalle als Interimsgebäude kurz vor der Fertigstellung. Aufgrund der Vielzahl der Opfer und Nebenkläger gab es kein Gerichtsgebäude, das dem öffentlichen Interesse gewachsen wäre. Auch bei einer Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt könnte der Prozess in dem Interimsgebäude stattfinden.
„Im Land Sachsen-Anhalt existiert ein Gerichtsgebäude, das für Verhandlungen dieser Größenordnung geeignet ist“, sagte ein Sprecher des Landgerichts. „Und das ist das Interimsgebäude.“ Auch der frühere Prozess gegen den Attentäter auf die Synagoge in Halle wurde aus Kapazitätsgründen bereits in Magdeburg durchgeführt.