Migration: Erste Abschiebungen aus neuer Haftanstalt

Seit August betreibt Thüringen ein Abschiebehaftgefängnis. Mehrere Menschen sind von dort bereits in ihrer Heimatländer zurückgeschickt worden. Aber auch Gerichte wurden beschäftigt.
Die Unterbringung von Geflüchteten in der neuen Thüringer Abschiebehafteinrichtung ist in einigen Fällen von Gerichten überprüft worden. In einem Fall sei die zuvor von einem Richter angeordnete Haftdauer verkürzt wurden, sagte eine Sprecherin des Thüringer Migrationsministeriums auf dpa-Anfrage. In den übrigen Fällen sei die Abschiebehaft nicht beanstandet worden.
„In keinem der Fälle wurde eine Haftentlassung angeordnet“, so die Ministeriumssprecherin. In keinem Fall sei eine Unzulässigkeit des Freiheitsentzuges festgestellt worden. Auch mit den Haftbedingungen beschäftigten sich Gerichte nach Angaben des Ministeriums bereits.
Thüringen betreibt seit Mitte August in Arnstadt ein eigenes Abschiebegefängnis. Auf dessen Einrichtung hatte sich das Brombeer-Bündnis aus CDU, BSW und SPD in seinem Koalitionsvertrag verständigt. Unter der rot-rot-grünen Vorgänger-Koalition hatte es keine landeseigene Abschiebehaftanstalt gegeben. Die damalige Landesregierung hatte stattdessen einen Platz in einer Abschiebehaftanstalt in Ingelheim in Rheinland-Pfalz angemietet.
Bis zu zehn Plätze in Arnstadt
Nach Angaben des Migrationsministeriums stehen derzeit bis zu zehn Haftplätze in der Abschiebehafteinrichtung zur Verfügung. Zuletzt waren davon fünf Plätze belegt. Seit Inbetriebnahme der Einrichtung seien insgesamt 13 Menschen dort untergebracht gewesen. Sieben von ihnen wurden von dort bereits in ihre Heimatländer abgeschoben. Eine Person sei freiwillig ausgereist, sagte die Sprecherin.
Während einer Aktion am vergangenen Sonntag vor dem Gefängnis hatten Demonstranten mit Verweise auf Erfahrungen aus anderen Bundesländern Zweifel geäußert, ob die Haftbedingungen in der Thüringer Abschiebehafteinrichtung gesetzeskonform sind. Flüchtlingshelfer kritisieren seit Jahren, in Deutschland werde Abschiebehaft oft gesetzeswidrig angeordnet und vollstreckt. Sie verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass in einer Vielzahl von Fällen die angeordnete Abschiebehaft durch Gerichte wieder aufgehoben werde.
Ministerium weist Kritik zurück
Die Sprecherin des Ministeriums wies diese Kritik zurück. „Selbstverständlich erfolgt der Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam in der landeseigenen Abschiebungshafteinrichtung in Arnstadt gesetzeskonform“, sagte sie. Im Zuge einer Haftbeschwerde habe es einen Vor-Ort-Termin gegeben, in dessen Folge das Landgericht Erfurt dies bestätigt habe.
Menschen, die in Abschiebehaft sitzen, müssen laut Gesetz anders untergebracht sein als Strafgefangene, weil sie nicht wegen der Begehung einer Straftat eingesperrt sind, sondern um sicherzustellen, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschoben werden können.