Wohneigentum: Sachsen regelt Förderung von Wohneigentum neu

Sachsen hat die Förderung von Wohneigentum überarbeitet. Die zuständige Ministerin hebt die Vorteile hervor. Unter dem Strich gibt es aber weniger Geld.
Sachsen möchte Familien auf dem Weg zu Wohneigentum künftig gezielter fördern. Das kündigte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) nach der Kabinettssitzung in Dresden an. Die Förderung werde „bedürfnisgerechter“. Hintergrund ist auch der Umstand, dass momentan weniger Geld zur Verfügung steht als noch im vergangenen Jahr. 2024 stellte Sachsen dafür rund 135 Millionen Euro zur Verfügung. Zum Jahresende wurde ein Antragsstopp erteilt.
Für 2025 stehen rund 34 Millionen Euro bereit, für 2026 sind es voraussichtlich 55 Millionen Euro. „Angesichts der angespannten Haushaltslage musste die Förderhöhe reduziert werden. Mit der neuen Förderkonzeption können aber trotzdem gleich viele Anträge bewilligt werden“, hieß es. In der Regel soll das Förderdarlehen 80.000 Euro betragen, im vergangenen Jahr waren es durchschnittlich 135.000 Euro. Besonders einkommensschwache Familien oder Käufer von Altbauten sollen von zusätzlichen Zinsabschlägen profitieren.
Anträge auf Förderdarlehen können ab 10. August gestellt werden
Ab 10. Oktober können Familien wieder staatliche Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Konkret werden Familien mit zinsgünstigen, langfristigen Darlehen dabei unterstützt, selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben. „Damit trägt der Freistaat dazu bei, den Wunsch nach den eigenen vier Wänden auch für Haushalte mit kleinerem Einkommen erreichbar zu machen“, hieß es. „Unsere Familien sollen die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Zuhause zu schaffen“, sagte Kraushaar.
Die Ministerin sieht darin auch eine Möglichkeit, Altersarmut zu verhindern. Wohneigentum sei nun einmal eine wichtige Säule der Alterssicherung. „Wir haben das Programm gezielt weiterentwickelt: Es ist jetzt einfacher in der Handhabung, es ist komplett digitalisiert, sozial gerechter bei der Zinshöhe und erstmals auch offen für gemeinschaftliche Wohnprojekte.“ Denn gerade Wohnprojekte seien in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Variante des Wohneigentums geworden.
Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins
Konkret enthält die Förderrichtlinie Familienwohnen folgende Neuregelungen. Erstmals können auch Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes sind, von der Förderung profitieren. Bei der Zinssenkung werden auch Kinder berücksichtigt, die nach Bezug der Immobilie geboren werden. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins. Die bisherigen Wohnflächengrenzen entfallen, maßgeblich sind nur noch die Gesamtkosten des Vorhabens. Künftig genügt ein Eigenanteil von zehn Prozent.
Kern des Programmes „Familienwohnen“ sind günstige Förderdarlehen. Sie haben eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren, Sondertilgungen sind möglich. Die Förderfinanzierung erhält nur, wer das Vorhaben nicht mit frei verfügbarem Vermögen finanzieren kann und die Immobilie selbst bewohnt. Zudem gelten Einkommensgrenzen. Die Zinsen hängen von der Zahl der Kinder im Haushalt ab. Zinsvergünstigungen gibt es auch, wenn ein altes Wohngebäude energetisch ertüchtigt wird oder das Haushaltseinkommen nicht so hoch ist.