Schulen: AfD will Lehrern politische Aussagen im Unterricht verbieten

Die AfD will Schulnamen mit politischem Bezug auf den Prüfstand stellen und Lehrern in Sachsen-Anhalt politische Äußerungen im Unterricht untersagen. Wie reagiert das Bildungsministerium?
Die AfD-Landtagsfraktion polarisiert in Sachsen-Anhalt erneut mit einem bildungspolitischen Antrag. Sie will Lehrern das Äußern von politischen Meinungen im Unterricht untersagen. „Lehrkräfte nutzen Freiräume, um ihre persönlichen politischen Einstellungen an Schüler weiterzugeben. Damit überschreiten sie ihre eigentliche pädagogische Rolle“, heißt es in dem Antrag, der in dieser Woche im Parlament in Magdeburg beraten werden könnte. Werbung für politische Parteien oder deren Abwertung solle verhindert werden.
Weiterhin sollen die Schulbehörden angewiesen werden, künftig keine Umbenennungen oder Neugründungen von Schulen zu genehmigen, deren Namen „eine eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz“ zum Ausdruck bringen. Bereits bestehende Namen seien zu überprüfen, und es sei gegebenenfalls auf eine Umbenennung hinzuwirken, heißt es.
SPD-Fraktionschefin wirft AfD Kulturkampfrhetorik vor
SPD-Fraktionschefin Katja Pähle kritisiert den Vorstoß als „Kulturkampfrhetorik“. Es sei erneut ein Tiefpunkt erreicht, wenn man ernsthaft darüber debattieren wolle, ob etwa die Namen des früheren Kanzlers Willy Brandt (SPD) oder der NS-Widerstandskämpferin Sophie Scholl politisch geprägt seien.
Das Bildungsministerium teilte auf Anfrage mit, Lehrerinnen und Lehrer seien der im Grundgesetz und der Landesverfassung festgeschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Zentraler Maßstab für die Demokratiebildung sei der Beutelsbacher Konsens. Dieser besagt etwa, dass Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne erwünschter Meinungen überrumpelt oder indoktriniert werden dürfen, sondern zu einer eigenständigen Urteilsbildung befähigt werden sollen.
Lehrer dürfen eigene Meinung sagen
Der Ansatz werde jedoch oft verkürzt „auf ein sogenanntes Neutralitätsgebot“, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. Würden von politischen Vereinigungen, Parteien oder Schülern zentrale Grundprinzipien der Verfassung infrage gestellt oder gar verletzt, „ist es geradezu die Pflicht der Lehrkraft, keine neutrale Position einzunehmen und stattdessen diese Grundprinzipien zu verteidigen und offen für sie einzutreten“. Der Beutelsbacher Konsens bedeute aber nicht, die eigene Meinung nicht sagen zu dürfen. „Der Beutelsbacher Konsens bedeutet, kontroverse Meinungen zuzulassen, zu diskutieren und die eigene Meinung nicht als die einzig richtige darzustellen.“
Die AfD-Fraktion hat in der letzten Zeit mit mehreren kontroversen Anträgen für Aufsehen gesorgt. Sie versucht immer wieder, Bildungs- und Kulturpolitik mit der deutschen Geschichte und Identitätsfragen zu verbinden. So forderte die AfD unter anderem, die Werbekampagne des Landes mit dem Slogan „#moderndenken“ durch das Motto „#deutschdenken“ und einen „Stolz-Pass“ zu ersetzen. Zudem plädierte sie für die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung und für die Einführung einer „Straße des Deutschen Reiches“.