Fall Lorenz aus Oldenburg: Anklage nach tödlichen Polizeischüssen wühlt auf

Tödliche Polizeischüsse, offene Fragen und eine Community, die Gerechtigkeit fordert: Warum der Tod von Lorenz über Oldenburg hinaus bewegt.
Die tödlichen Polizeischüsse fielen in der Nacht zu Ostersonntag mitten in der beschaulichen Oldenburger Fußgängerzone. Sie trafen den 21 Jahre alten Lorenz von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf.
Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen, Anteilnahme und viele Fragen: Warum schießt ein Polizist von hinten auf einen jungen Mann? Spielte Rassismus eine Rolle? Nach und nach wurden mehr Details bekannt, doch entscheidende Fragen blieben unbeantwortet. Nun besteht die Aussicht, dass sie vor Gericht geklärt werden.
Schüsse aus Angst vor einem Messerangriff?
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 27 Jahre alten Polizisten erhoben – wegen fahrlässiger Tötung. Demnach soll der Deutsche irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Der Beamte sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Laut Anklagebehörde wollte der 21-Jährige zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.
Dass der Fall vor Gericht aufgearbeitet werden soll, ist für viele eine Erleichterung. Ein Prozess bietet die Chance, dass offene Fragen geklärt werden. „Das ist erst mal ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Suraj Mailitafi von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ in einem Video auf Instagram. Aber: Wenn jemand von hinten erschossen wird, könne das nicht fahrlässig sein.
Auch die Familie des Getöteten fordert eine Anklage wegen Totschlags. Aus Sicht der Anwälte der Eltern von Lorenz liegen die Voraussetzungen der Notwehr nicht vor. Sie verweisen darauf, dass der Beamte schoss, als der 21-Jährige sich abwandte, um zu fliehen. „Es ist nicht glaubhaft, dass der Beamte in dieser Situation noch irrtümlich davon ausgegangen sein will, er werde mit einem Messer angegriffen“, schreiben die Juristen Lea Voigt, Nils Dietrich und Thomas Feltes. Sie kritisieren die bisherigen Ermittlungen als voreingenommen und unzureichend.
„Tat betrifft eine ganze Community“
Aus Sicht der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ausdruck eines strukturellen Problems mangelnder Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt. Der gewaltsame Tod des 21-Jährigen sei kein tragischer Unfall, sondern ein schweres Unrecht. Die Tat betreffe nicht nur die Familie, sondern eine ganze Community, die für Gerechtigkeit und Anerkennung in der Gesellschaft kämpfe.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens äußerte sich dagegen zufrieden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeige, dass der Rechtsstaat funktioniere, sagte die SPD-Politikerin. „Die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen arbeiten unabhängig, unvoreingenommen und rechtskonform.“
Gesellschaftliche Debatte über Polizeigewalt
Der gewaltsame Tod von Lorenz hat vieles in Bewegung gebracht. Der Vorfall sorgte für Entsetzen, Trauer, Wut und Anteilnahme. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten unter enormem Druck der Öffentlichkeit.
Zehntausende Menschen gingen auf die Straße und forderten eine lückenlose Aufklärung. Bei Demonstrationen, Veranstaltungen und im Internet entstand eine gesellschaftliche Debatte über Polizeigewalt, Rassismus und die Notwendigkeit von Transparenz und Kontrolle bei Polizeieinsätzen. Unter den Hashtags #gerechtigkeitfürlorenz und #justiceforlorenz mehrten sich in sozialen Medien Stimmen gegen Polizeigewalt und Rassismus. Mehr als sechs Monate nach der Tat legen immer noch Menschen Blumen und Kerzen am Tatort nieder, um an den getöteten jungen Mann zu erinnern.
Änderungen beim Einsatz von Bodycams
In Niedersachsen brachte der Fall neuen Schwung in die Diskussion um den Einsatz von Bodycams. Künftig sollen die kleinen Kameras stärker als bisher helfen, das Einsatzgeschehen transparent zu machen. Die Polizei soll Bodycams künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. Zudem soll ein automatisiertes System ermöglicht werden, mit dem die Kameras automatisch aktiviert werden, sobald ein Polizist seine Schusswaffe zieht. Die beiden Polizisten, die in der Nacht der tödlichen Schüsse im Einsatz waren, hatten ihre Kameras nicht eingeschaltet.
Mit der Anklage gegen den 27-jährigen Polizisten geht die Debatte weiter – für kommenden Samstag ist eine Demonstration in Oldenburg geplant. Bei dem anstehenden Prozess geht es für viele nicht nur darum, die tödlichen Polizeischüsse aufzuklären. Es geht auch um das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Arbeit der Polizei.




