Nach Alkoholfahrt: Katja Krasavice erwartet Strafbefehl über mindestens 100.000 Euro

Eine Alkoholfahrt im Mai kommt Rapperin Katja Krasavice teuer zu stehen. Doch gegen die 29-Jährige laufen noch weitere Ermittlungen.
Mehr als ein Promille hatte Katja Krasavice im Blut – und das, während sie am Steuer saß. Eine Autofahrt könnte für Katja Krasavice deshalb teuer werden. Die Rapperin war im Mai kontrolliert worden, wegen Trunkenheit am Steuer wurde nun ein Strafbefehl erlassen, wie der Amtsgerichtssprecher Stefan Blaschke der Nachrichtenagentur spot on news auf Nachfrage bestätigt. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Höhe des Einkommens für Strafbefehl geschätzt
Der Vorwurf gegen die Rapperin kostet Krasavice – bei ausbleibendem Einspruch – mindestens 100.000 Euro. „Es handelt sich um eine Geldstrafe im unteren sechsstelligen Bereich“, erläutert Blaschke. Dazu sei „die Höhe des Einkommens zur Berechnung“ geschätzt worden. Zur genauen Höhe wurden keine Angaben gemacht.
Darüber hinaus bestätigt der Sprecher, dass bei der 29-Jährigen eine Blutalkoholkonzentration von 1,28 Promille nachgewiesen wurde. Bislang sei außerdem noch kein Einspruch von Krasavices Seite eingelegt worden, erklärt Blaschke weiter. Die Frist dazu laufe bis zum 17. November. In diesem Verfahren gehe es nur um die Trunkenheit am Steuer, nicht um weitere Delikte.
Polizei durchsuchte Haus von Katja Krasavice
Anfang Oktober hatte es Hausdurchsuchungen bei Krasavice in einer Wohnung in Berlin und der Wohnung ihrer Mutter in Leipzig gegeben. Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner bestätigt entsprechende Berichte. Wenige Tage nachdem Krasavice erwischt worden war, lud sie auf der Plattform TikTok ein Video hoch, in dem sie erklärte, eine WhatsApp-Nachricht von einem Mann bekommen zu haben. Sie erläuterte in dem Clip, dass die Sprachnachricht von einem Polizisten stamme und spielte sie ab. Ein Mann sagt darin, dass er bei der Polizeikontrolle zugegen gewesen sei. Er schlägt ein privates Treffen vor.
Büchner bestätigte auf Nachfrage, dass von der Polizei kein Beamter ermittelt werden konnte, der die Nachricht verschickt haben könnte. Ermittelt werde gegen die 29-Jährige aufgrund des „Verdachts der falschen Verdächtigung“. Bei den Durchsuchungen wurden Datenträger sichergestellt, die „im Verlauf der weiteren Ermittlungen ausgewertet werden“. Die folgenden Ermittlungsschritte würden vom Ergebnis der Auswertungen abhängen.




