Ahrtal-Flut: Noch keine Entscheidung zu Petition von Flut-Hinterbliebenen

Vor dem Verwaltungsgericht Mainz geht es um ein Detail der juristischen Aufarbeitung der Katastrophe im Ahrtal. Das Verfahren lenkt mal wieder den Fokus auf die Flut von 2021 und deren Folgen.

Im Fall der Beschwerde von Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese werde schriftlich zugestellt, schätzungsweise in zwei Wochen, kündigte Richterin Andrea Neßeler-Hellmann vor dem Verwaltungsgericht in Mainz an. 

Es geht in dem Verfahren darum, ob das Justizministerium korrekt mit einer Petition von Hinterbliebenen vom April 2024 umgegangen ist. Mit der wollten diese damals die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und die Auswechslung der Staatsanwälte erreichen. 

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden 2024 eingestellt

Das gelang nicht, das Ministerium wertete die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde und reichte sie an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weiter. Zu einer Auswechslung der Staatsanwälte kam es nicht. Kurze Zeit später wurden die Ermittlungen eingestellt, was auf scharfe Kritik von Angehörigen von Flutopfern stieß. 

Ganz konkret wird das Verwaltungsgericht nun bewerten müssen, ob das Justizministerium selbst über die Petition oder Beschwerde hätte entscheiden müssen. Anwalt Christian Hecken, der mehrere Hinterbliebene vertritt, darunter die Familie, die diese Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hatte, sagte bei der Verhandlung in Mainz, es sei den Angehörigen mit der Petition darum gegangen, dass der damalige Justizminister Herbert Mertin (FDP) sich der Sache annehme, deswegen sei er persönlich adressiert worden – und eben nicht die Generalstaatsanwaltschaft. 

Oberstaatsanwalt Ullrich Wetzel, der in dem Verfahren das Justizministerium vertritt, sagte dagegen, das Ministerium habe rechtmäßig gehandelt. 

Vorwürfe gegen das Ministerium – das weist diese zurück

Anwalt Hecken warf dem Ministerium vor, das Vorgehen bei der Petition an verschiedenen Stellen unterschiedlich beschrieben zu haben. Er bezog sich auf Aussagen des inzwischen gestorbenen Ministers Mertin in einer Sitzung des Rechtsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages vom 23. April 2024 und ein Ministeriumsschreiben vom 28. Februar 2025 an das Verwaltungsgericht.

In dem Ausschuss sagte Mertin laut Sprechvermerk, das Ministerium habe den Antrag der Hinterbliebenen als Dienstaufsichtsbeschwerde bewertet und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz „zur weiteren Veranlassung“ übermittelt. Diese habe die Beschwerde zurückgewiesen, weil keine Hinweise auf eine Voreingenommenheit der Staatsanwälte vorgelegen hätten. 

Landtagsanfrage gestellt

In dem Schreiben von Februar 2025, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es vom Ministerium, es habe die Eingabe der Hinterbliebenen geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „von dem Substitutionsrecht keinen Gebrauch zu machen“. Unter dem Substitutionsrecht ist das Recht zu verstehen, einen Staatsanwalt von der Bearbeitung eines konkreten Falles zu entbinden oder ihn durch einen anderen Staatsanwalt zu ersetzen. 

Hecken sieht darin den Versuch einer Täuschung, das wies die Gegenseite zurück. Der Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern hat zu der Frage nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. 

Bei der Flut im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Gegen die von der Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 erfolgte Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen wehren sich Hinterbliebene mit einer Beschwerde, über die ebenfalls noch nicht entschieden ist.

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