Ermittlungen: Tödlicher Surf-Unfall – Ursachensuche am Grund des Eisbachs

Eine erfahrene Surferin verunglückt an der berühmten Eisbachwelle in München tödlich. Nun steht ein wichtiger Schritt bei der Suche nach der Ursache des Unfalls an.
Nach dem tödlichen Surf-Unfall am Münchner Eisbach nimmt die Polizei bei den Ermittlungen zur Unglücksursache das Bachbett in Augenschein. Dazu wird heute das Wasser des reißenden Baches abgesenkt. Neben Beamten der Verkehrspolizei sollen auch Taucher dabei sein.
Vor allem geht es darum, Gegenstände oder Hindernisse ausfindig zu machen, an denen sich das Brett der 33-jährigen Surferin oder die daran befestigte Leine verfangen haben könnten.
Die erfahrene Surferin war vor zwei Wochen an der Stelle verunglückt und dann im Krankenhaus gestorben. Soweit bisher bekannt, hatte sich die am Knöchel der Surferin befestigte Sicherheitsleine oder das Brett aus unbekannten Gründen am Grund des Eisbachs verhakt.
Die Frau konnte sich wegen der starken Strömung nicht selbst befreien. Auch andere Surfer scheiterten. Erst Feuerwehrleute konnten die Leine mit einem Tauchermesser durchtrennen und die Frau aus den eisigen Fluten holen.
Weltbekannte Welle wird zum Schauplatz einer Tragödie
Die Welle ist weltbekannt. Das Spektakel der Surfer, die dort zu jeder Jahreszeit und teils bis tief in die Nacht auf der stehenden Welle ritten, lockte stets auch zahlreiche Touristen an. Bisher wurden dort trotz der starken Nutzung keine schweren Unfälle bekannt.
Schon wenige Tage nach dem Unfall war die Möglichkeit erwogen worden, das Wasser abzusenken, um den Untergrund auf Hindernisse zu prüfen. Spekuliert wurde, ob ein E-Scooter oder Fahrrad im Bach gelandet sein konnte.
Eingriff in die Natur mit Genehmigung der Stadt
Grundsätzlich wird in regelmäßigen Abständen das Wasser in den Münchner Bächen abgesenkt, um das Bachbett zu reinigen. Allerdings ist das ein Eingriff in die Ökologie: Er muss von der Stadt München genehmigt werden. Größere Fische werden vor der Reinigung abgefischt und in andere Gewässer umgesetzt. Das sollte für die kurzfristige Absenkung wegen des Unfalls nicht geschehen.
Staatsanwaltschaft prüft strafrechtlich relevantes Verhalten
Die Staatsanwaltschaft München I klärt derzeit auch, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt. Der Lebensgefährte der Verunglückten hatte laut Anklagebehörde nach dem Unfall Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Nach dem Tod der Frau komme nunmehr eine fahrlässige Tötung in Betracht, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich nicht gegen konkrete Personen, die Schritte würden mit der Polizei abgestimmt.
Surfen bis auf Weiteres verboten
Die Entscheidung, ob und wann wieder gesurft werden kann, liegt letztlich bei der Stadt München. Die Eisbachwelle war zwei Tage nach dem Unglück gesperrt und mit Gittern abgeriegelt worden. Bisher war das Surfen dort auf eigene Gefahr erlaubt. Die Stadt hat nun per neuer Allgemeinverfügung das Surfen dort „bis auf Weiteres verboten“.