Datenschutz: Landesdatenschützer warnt vor Dauereinsatz von Dashcams

Nach einem Unfall seine Unschuld nachweisen? Kleine Videokameras in Autos könnten dabei helfen, hoffen viele. Was sagen Datenschutz und Justiz dazu?
Viele Hessinnen und Hessen haben sich eine Mini-Videokamera im Auto etwa zur Beweissicherung bei Unfällen zugelegt – der Landesdatenschutzbeauftragte warnt jedoch vor gedankenlosem Einschalten. Alexander Roßnagel teilt der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit: „Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt.“
Zudem widerspreche „die Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrsraums ohne konkreten Anlass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“. Zulässig ist laut dem Juraprofessor Roßnagel hingegen „eine anlassbezogene und kurzzeitige Aufzeichnung, bei der die Daten in kurzen Abständen überschrieben und nur im Falle eines Ereignisses wie eines Unfalls gespeichert werden“. Der Einsatz von Dashcams am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe „sollte so gestaltet sein, dass die Rechte unbeteiligter Personen gewahrt bleiben“.
Bußgeld möglich
Auch der ADAC erläutert, niemand dürfe in Deutschland gegen seinen Willen gefilmt werden. „Ebenso wenig ist es erlaubt, Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt ins Internet zu stellen oder anderweitig zu veröffentlichen“, teilt der Verkehrsclub mit. Datenschutz-Aufsichtsbehörden könnten hier ein Bußgeld verhängen.
Ein Bußgeld kann laut dem ADAC auch drohen, wenn Autofahrer mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollten: „Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen“, erklärt der ADAC.
Dashcam-Aufnahmen in Prozessen
Im Einzelfall können permanente und anlasslose Aufzeichnungen einer privaten Dashcam trotz Verstoßes gegen den Datenschutz in einem Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel dienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2018 entschieden (VI ZR 233/17). Dabei müsse jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden.
Manche dieser Kameras filmen auch aus geparkten Autos. Für Motorräder und Fahrräder sind sie ebenfalls zu kaufen. Überdies gibt es Dashcam-Apps auf Handys.
Polizei kann Dashcam-Aufnahmen sicherstellen
Polizisten können Dashcam-Aufnahmen gegebenenfalls als Beweismittel sicherstellen. Mit dieser Technik lassen sich im Idealfall Unfälle aufklären, Zeugen finden oder widersprüchliche Aussagen überprüfen. Doch auch hier wird der Datenschutz großgeschrieben.
Der hessische Beauftragte Roßnagel erläutert: „Die Nutzung von Dashcam-Aufnahmen durch die Polizei in Ermittlungsverfahren ist ein komplexes Thema, das sowohl strafprozessuale als auch datenschutzrechtliche Aspekte umfasst.“ Sofern die Aufnahmen rechtmäßig als Beweismittel erlangt worden seien, könnten sie als solche verwendet werden.